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Ja, der extern beauftragte, geeignete Koordinator kann im Rahmen seines Auftrages die Pflichten des "beauftragten Dritten" nach Baustellenverordnung (BaustellV) wahrnehmen. In der Praxis würde aber zunächst die Beauftragung als „beauftragter Dritter“ nach § 4 der BaustellV durch den Bauherrn erfolgen. Diese Beauftragung sollte schriftlich erfolgen.Ab dem Beauftragungszeitpunkt sind vom „Dritten ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 10924
In § 3 der Baustellenverordnung (BauStellV) ist die Koordinierung festgeschrieben. Gemäß § 3 Abs. 1 BauStellV kann der Bauherr oder ein von ihm beauftragter "Dritter" die Aufgaben der Koordination selbst wahrnehmen.Ein geeigneter Baustellenkoordinator muss grundsätzlich über ausreichende und einschlägige - baufachliche Kenntnisse - arbeitsschutzfachliche Kenntnisse - Koordinatorenkenntnisse ...
Stand: 19.04.2024
Dialog: 43776
Hierzu ist in § 3 Absatz 1 Baustellenverordnungverordnung (BaustellV) folgendes nachzulesen:"Für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, sind ein oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen. Der Bauherr oder der von ihm nach § 4 beauftragte Dritte kann die Aufgaben des Koordinators selbst wahrnehmen." ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2102
Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn ...
Stand: 24.05.2019
Dialog: 2094
nach § 4 BaustellV beauftragter Dritter als Verantwortlicher für die rechtzeitige Übermittlung der Vorankündigung genannt. Die RAB 10 gibt in Anlage A auch ein Muster für eine Vorankündigung vor. Dort wird die Unterschrift des Bauherrn bzw. verantwortlichen Dritten eingefordert.Grundsätzlich unterliegt die Vorankündigung aber keinem Formerfordernis. Auch ist in der BaustellV nicht explizit ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 10084
Maßnahmen nicht weitergehende Befugnisse übertragen wurden, dem Bauherrn bzw. beauftragten Dritten mitzuteilen."Wenn also der Vertrag über die Bestellung zum Koordinator keine Weisungsbefugnis überträgt, können Sie als Koordinator gar nicht mehr unternehmen, als den Bauherrn schriftlich über den Sachverhalt zu informieren. Mit dieser Maßnahme haben Sie sich rechtlich hinreichend abgesichert. ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 5362
grundsätzliche Unterweisungspflichten des Koordinators herleiten.In der Regel werden zwischen dem Bauherrn und dem Koordinator oder dem sog. beauftragten Dritten und dem Koordinator vertragliche Vereinbarungen geschlossen, die den Koordinationsaufwand bzw. den Koordinationsrhythmus definieren. Sollte hierbei auch die Unterweisung von Firmen vereinbart worden sein, ist dies lediglich eine privatrechtliche ...
Stand: 27.05.2019
Dialog: 7884
Bestellung eines Beauftragten erfolgen muss, wenn dieser den Standort wechselt, ist vom Einzelfall abhängig. Da eine Beauftragung aber immer so konkret wie möglich sein sollte, wird sie in der Regel auch auf einen Standort bezogen sein. Somit sollte bei einem Standortwechsel des Beauftragten auch die Beauftragung erneuert werden. ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42427
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "beauftragte Personen" solche Personen, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben (§ 1a Ziffer 5 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998)Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 gilt ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 15392
im Arbeitsschutzausschuss..." Das Unterweisen von Beschäftigten ist gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz und § 4 DGUV Vorschrift 1 Arbeitgeberpflicht. Der Arbeitgeber wiederum darf gemäß § 13 Arbeitsschutzgesetz und § 13 DGUV Vorschrift 1 zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben in eigener Verantwortung wahrzunehmen.Gemäß Punkt 2.12. DGUV Regel 100-001 können beauftragte ...
Stand: 14.03.2024
Dialog: 12967
In § 12 Unterweisung des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- heißt es:(1) Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfaßt Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Unterweisung muß ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 17987
Die Benennung von Ersthelfern ist im § 10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben (s. auch § 21 Abs.1 SGB 7). Die Bestellung ist jedoch nicht mitbestimmungspflichtig, da sie eine organisatorische Maßnahme des Arbeitgebers ist, um gesetzliche Pflichten zur Ersten Hilfe zu erfüllen. Der Arbeitgeber entscheidet, wer Ersthelfer wird, vor der Benennung von Ersthelfern hat der Arbeitgeber den B ...
Stand: 26.06.2024
Dialog: 42756
Nein, der Ausbilder muss nicht schriftlich beauftragt werden.Die Beauftragung richtet sich lediglich an die Fahrer der Flurförderzeuge. Siehe hierzu die Ausführungen zu den Beauftragungen in dem DGUV Grundsatz 308-001 "Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern".Den FAQ zum Arbeitsgebiet Flurförderzeuge ...
Stand: 27.01.2024
Dialog: 43883
Der Einsatzort der Fahrer und Gabelstapler ist nicht entscheidend. Verantwortlich für die Beauftragung zum Führen eines Flurförderzeuges ist der Arbeitgeber oder dessen verantwortlicher Beauftragter, bei dem der Fahrer beschäftigt ist. Das bedeutet, dass jeder Geschäftsführer oder dessen verantwortlicher Beauftragter jeweils die bei ihm beschäftigten Fahrer mit dem Führen des Flurförderzeuges ...
Stand: 11.12.2018
Dialog: 3058
Wie Sie schon richtiger Weise erkannt haben, ist die Fachkunde des Ausbilders der Ausschlag gebende Punkt. Wenn der schon bestellte Ausbilder für Staplerfahrer nicht über die notwendigen Kenntnisse und über ausreichende Berufserfahrung im Umgang mit Hochregalstapler besitzt, dann darf er diese Staplerfahrer auch nicht ausbilden! In der BGG 925 „Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförder ...
Stand: 22.05.2013
Dialog: 18579
Die ärztliche Schweigepflicht ist sowohl im Strafgesetzbuch (§ 203 StGB) als auch in der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (§ 9 BO) geregelt. Kern der ärztlichen Schweigepflicht ist es, dass die Patientin/ der Patient darauf vertrauen kann, dass ihre/seine Ärztin/ ihr/sein Arzt die ihr/ihm anvertrauten persönlichen, intimen Dinge Dritten nicht weitergibt ...
Stand: 15.08.2025
Dialog: 44152
In dem Abschnitt 1.2.1 des ADR findet sich folgende Definition für den Empfänger:"Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter ...
Stand: 31.10.2018
Dialog: 24043
Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen. Siehe DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten". Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen. Wir weisen darauf hin ...
Stand: 07.11.2014
Dialog: 12657
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausr ...
Stand: 19.11.2018
Dialog: 42510
Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind unter § 10 des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- getroffen: Mit dem dritten Abschnitt -Erste Hilfe- der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention", werden Regelungen zur Ersten Hilfe im Betrieb und zu Ersthelfern getroffen, die die zur Erfüllung der sich aus § 10 ArbSchG ergebenden Pflichten konkretisieren. Zu entnehmen ist den v.g ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3099