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Gibt es eine gesetzliche Forderung, wie oft eine Beauftragung neu ausgestellt werden muss?
KomNet Dialog 42510
Stand: 19.11.2018
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Staplerfahrer
Frage:
Staplerfahrer müssen schriftlich beauftragt werden. Gibt es eine gesetzliche Forderung, wie oft eine Beauftragung neu ausgestellt werden muss? (z.B. alle 3 Jahre) Soweit ich weiß, muss eine Beauftragung nur neu erstellt werden, wenn sich die Gegebenheiten ändern.
Antwort:
Ihr Kenntnisstand ist richtig. Es ist uns ebenso keine gesetzliche Forderung bekannt, dass eine Beauftragung für Staplerfahrer nach einem gewissen Zeitraum neu ausgestellt werden muss.
In der Durchführungsanweisung zur DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" ist noch folgendes nachzulesen:
"Die Beauftragung sollte zurückgenommen werden, wenn der Versicherte über einen Zeitraum von einem Jahr keine ausreichende und regelmäßige Fahrpraxis nachweisen kann."
In dem DGUV Grundsatz 308-001 "Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand" ist noch folgendes nachzulesen:
"Die Beauftragung kann nur vom Unternehmer erteilt werden. Sie kann daher nicht auf andere Unternehmen übertragen werden. Infolgedessen erlischt die Beauftragung beim Ausscheiden aus dem Unternehmen."
Hinweis:
Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird von der DGUV angeboten.