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KomNet-Wissensdatenbank

Verhältnis von Bauherr, Generalunternehmer und SiGe-Koordinator

KomNet Dialog 2094

Stand: 24.05.2019

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Baustellenkoordinatoren

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Frage:

In welchem Verhältnis stehen Bauherr, Generalunternehmer und SiGe-Koordinator zueinander?

Antwort:

Als Veranlasser trägt der Bauherr die Gesamtverantwortung für das Bauvorhaben. Er ist zur Einleitung und Umsetzung der in der Baustellenverordnung (BaustellV) verankerten organisatorischen Arbeitsschutzmaßnahmen verpflichtet. Der Generalunternehmer kann im Rahmen der BaustellV nur als Beauftragter (Dritter) des Bauherrn tätig werden. Der Koordinator ist nach der BaustellV nur dem Bauherrn verpflichtet. Dabei muss seine Grundaufgabe, mehr Sicherheit und Gesundheitsschutz für die am Bau Beschäftigten zu erreichen, im Vordergrund stehen.