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Benötige ich als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter eine besondere Ausbildung, um Unterweisungen im Umgang mit dem Feuerlöscher durchführen zu dürfen?
KomNet Dialog 12657
Stand: 27.02.2026
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte
Frage:
Benötige ich als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter eine besondere Ausbildung, um Unterweisungen im Umgang mit dem Feuerlöscher durchführen zu dürfen?
Antwort:
Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Beschäftigten theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen.
In der DGUV Information 205-003 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" ist unter der Nummer 3 "Aufgaben von Brandschutzbeauftragten" u. a. Folgendes nachzulesen:
"15. Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten im Brandschutz
16. Aus- und Fortbildung von Beschäftigten mit besonderen Aufgaben im Brandfall, z. B. in der Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Brandschutzhelfer gemäß ASR A2.2)3"
Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen. Wir weisen darauf hin, dass von einzelnen Feuerschutzausrüstern Übungsgeräte zur Verfügung gestellt werden, die unter Verwendung von Flüssiggas ein gezieltes und wiederholtes Üben ermöglichen. Dort erhält man auch die notwendige Einweisung in die Geräte.
Grundsätzlich kann das Abbrennen von Feuer im Freien anzeige- oder genehmigungspflichtig sein. Die Regelungen sind in den Bundesländern unterschiedlich und können von den jeweiligen Kommunen verschärft werden. Hierzu sollte die kommunale Ordnungsbehörde befragt werden.