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Benötige ich als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter eine besondere Ausbildung, um Unterweisungen im Umgang mit dem Feuerlöscher durchführen zu dürfen?

KomNet Dialog 12657

Stand: 07.11.2014

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Brandschutzbeauftragte / Evakuierungsbeauftragte

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Frage:

Benötige ich als ausgebildeter Brandschutzbeauftragter eine besondere Ausbildung, um Unterweisungen im Umgang mit dem Feuerlöscher durchführen zu dürfen?

Antwort:

Aufgrund Ihrer fachlichen Ausbildung dürfen Sie die Mitarbeiter theoretisch und praktisch im Umgang mit Feuerlöschern intern schulen. Siehe DGUV Information 205-003 (bisher: BGI 847) "Aufgaben, Qualifikation und Ausbildung von Brandschutzbeauftragten". Sofern der Betrieb die Feuerlöschübungen nicht selbst durchführen will, kann er sich auch Dritter bedienen.

Wir weisen darauf hin, dass von einzelnen Feuerschutzausrüstern Übungsgeräte zur Verfügung gestellt werden, die unter Verwendung von Flüssiggas ein gezieltes und wiederholtes Üben ermöglichen. Dort erhält man auch die notwendige Einweisung in die Geräte.
Grundsätzlich kann das Abbrennen von Feuer im Freien anzeige- oder genehmigungspflichtig sein. Die Regelungen sind in den Bundesländern unterschiedlich und können von den jeweiligen Kommunen verschärft werden. Hierzu sollte die kommunale Ordnungsbehörde befragt werden.