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Sind wir als Betreiber einer Tankstelle zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet?

KomNet Dialog 24043

Stand: 31.10.2018

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Gefahrgutbeauftragte

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Frage:

Thema Gefahrgutbeauftragter gem. GbV: Wir betreiben im Rahmen unserer Produktionsstätten ein eigene Tankstelle an jeweils zwei Produktionsstandorten. Die Tankstelle wird monatlich mit rund 10.000 Litern Dieselkraftstoff durch einen Mineralölhandel beliefert. Wir bestellen zwar regelmäßig entsprechende Mengen, Lieferung und Befüllung der Tankstelle führt jedoch der Mineralölhandel selbsständig durch. Nun meine Frage: Sind wir aufgrund der Liefermenge von mehr als 50.000 Litern/Jahr verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen?

Antwort:

In dem Abschnitt 1.2.1 des ADR findet sich folgende Definition für den Empfänger:


"Der Empfänger gemäss Beförderungsvertrag. Bezeichnet der Empfänger gemäss den für den Beförderungsvertrag geltenden Bestimmungen einen Dritten, so gilt dieser als Empfänger im Sinne des ADR. Erfolgt die Beförderung ohne Beförderungsvertrag, so ist Empfänger das Unternehmen, welches die gefährlichen Güter bei der Ankunft übernimmt."

Für Unternehmen, denen ausschließlich Pflichten als Empfänger zugewiesen sind, gelten die Vorschriften der Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV gemäß § 2 Nr. 1 nicht und somit muss auch kein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden.


Fazit:

Da Sie als Betreiber der Tankstelle lediglich als Empfänger im Sinne der Gefahrgutvorschriften gelten, besteht für Sie keine Verpflichtung einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen.