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Müssen eigentlich für alle Tätigkeiten, für die Beauftragte vorgeschrieben sind, diese auch betrieblich bestellt sein?

KomNet Dialog 42427

Stand: 28.08.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte

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Frage:

Müssen eigentlich für alle Tätigkeiten, für die Beauftragter vorgeschrieben sind, diese auch betrieblich bestellt sein? Ich denke da z.B. an Beauftragte für Ladungssicherung, Hygiene, Pressenprüfung usw. Wenn ja, muss eine erneute Bestellung erfolgen, falls der Beauftragte den Standort wechselt?

Antwort:

Es gibt eine Vielzahl von Beauftragungen mit unterschiedlichen Rechtsgrundlagen. Auf der Seite der BG Bau sowie bei der BGHM finden Sie eine Vielzahl von Beauftragungen mit den entsprechenden rechtlichen Grundlagen und Formblättern. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt sich immer eine schriftliche Beauftragung, auch wenn eine solche nicht explizit vorgeschrieben ist.


Ob eine erneute Bestellung eines Beauftragten erfolgen muss, wenn dieser den Standort wechselt, ist vom Einzelfall abhängig. Da eine Beauftragung aber immer so konkret wie möglich sein sollte, wird sie in der Regel auch auf einen Standort bezogen sein. Somit sollte bei einem Standortwechsel des Beauftragten auch die Beauftragung erneuert werden.