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der Aufgaben des Brandschutzbeauftragten mit übernehmen. Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten wird arbeitsschutzrechtlich nicht gefordert, sondern ergibt sich aus dem Baurecht der Länder. Bei Sonderbauten, das sind Gebäude besonderer Art und Nutzung (z. B. Industriegebäude, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten) werden Brandschutzbeauftragte teilweise in den Sonderbauverordnungen der Länder gefordert ...
Stand: 16.01.2020
Dialog: 11856
werden, wenn die Erste-Hilfe-Ausbildung von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde. Die Ausbildung zum Ersthelfer erstreckt sich nicht auf die Verwendung von Hilfsmitteln, wie Erste-Hilfe-Geräte, medizinische Geräte, Krankentragen, sowie die Verabreichung von Gegenmitteln (Antidote). Unfälle, z.B. beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen oder ionisierender Strahlung, können besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe ...
Stand: 28.03.2025
Dialog: 44009
Inwieweit ist der SiGeKo (ohne besondere Befugnisse) im Sinne seiner Koordinationsaufgaben verpflichtet, entgegen den Bauherrninteressen und dessen Vorgaben die Arbeitgeber der Beschäftigten über die möglichen Gefahren und Risiken zu informieren? Bei Gefahr in Verzug, wie beispielsweise bei freiwerdenden Asbestfasern oder unmittelbarer Absturzgefahr, ist der Koordinator (mit oder ohne ...
Stand: 24.09.2020
Dialog: 43294
gegenüber seinen Kollegen, soll beraten und helfen, begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege, erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz und kann somit als Erster auf deren Beseitigung hinwirken, ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes. Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, auf den Zustand ...
Stand: 08.12.2014
Dialog: 17392
zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen. Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
Vorschriften des ASiG das Wort „Betrieb“ Verwendung: besondere Betriebsverhältnisse ( § 1 Satz 3 Nr. 1), Leiter des Betriebs (§ 8 Abs. 2), Betrieb oder Unternehmen (§ 8 Abs. 3).Betrieb im Sinne des ASiG – und damit auch der das ASiG konkretisierenden Unfallverhütungsvorschriften – ist nicht immer das gesamte Unternehmen im wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Sinn.Der Arbeitgeber (Unternehmer ...
Stand: 20.09.2024
Dialog: 3461
diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 18.04.2023
Dialog: 30258
Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG-. Jedoch ist dies, aufgrund der besonderen Stellung im Unternehmen, bei Betriebsärzten nicht möglich. Die Einladung bzw. das Führen einer Kartei für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen ist nicht die Aufgabe der Betriebsärzte. Eine Übertragung dieser Pflichten z. B. an die Personalabteilung wäre denkbar. Wird diese Vorsorgedatei durch den Arbeitgeber nicht, nicht richtig ...
Stand: 16.11.2023
Dialog: 18826
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 19.08.2024
Dialog: 2499
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 22.11.2024
Dialog: 22181
Arbeitsschutzgesetz –ArbSchG- (Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen) steht: Der Arbeitgeber hat diejenigen Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren ...
Stand: 18.03.2020
Dialog: 43093
Beschäftigten zu benennen, die Aufgaben der Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen ...
Stand: 04.07.2023
Dialog: 25058
der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es,• auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten.• auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten.• sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden.• Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4290
und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten, insbesondere hinsichtlich der Maßnahmen nach § 2 Absatz 1, entsprechend § 8 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz zusammenzuarbeiten. Insbesondere haben sie, soweit es zur Vermeidung einer möglichen gegenseitigen Gefährdung erforderlich ist, eine Person zu bestimmen, die die Arbeiten aufeinander abstimmt; zur Abwehr besonderer Gefahren ist sie mit entsprechender Weisungsbefugnis ...
Stand: 31.05.2019
Dialog: 14240
für die Beschäftigten bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren und der Zahl der Beschäftigten zu bestellen. Als Beschäftigte gelten auch die nach § 2 Abs. 1 Nr. 2, 8 und 12 Versicherten. In Unternehmen mit besonderen Gefahren für Leben und Gesundheit kann der Unfallversicherungsträger anordnen, dass Sicherheitsbeauftragte auch dann zu bestellen sind, wenn die Mindestbeschäftigtenzahl nach Satz 1 nicht erreicht ...
Stand: 01.04.2025
Dialog: 42691
und Evakuierung der Beschäftigten übernehmen. Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören. Weitergehende Beteiligungsrechte bleiben unberührt. Der Arbeitgeber kann die in Satz 1 genannten ...
Stand: 09.11.2022
Dialog: 43721
sind die Anforderungen an die Befähigung des Versicherten. Entsprechend höher sind auch die Anforderungen an die Maßnahmen des Unternehmers, mit denen er die Befähigung der Versicherten zu prüfen hat.Maßgebend für die Einschätzung der Tätigkeit ist dabei insbesondere die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 der DGUV Vorschrift 1.Für besondere Gefahren konkretisieren § 21 der DGUV Vorschrift 1 sowie § 9 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 03.09.2020
Dialog: 11333
den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es, -auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten. -auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten. -sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden. -Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren. -sich um neue Mitarbeiter zu kümmern ...
Stand: 06.12.2023
Dialog: 6262
, die zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können, bei besonders gefährlichen Tätigkeiten und bei Tätigkeiten, die durch eine Wechselwirkung mit anderen Tätigkeiten Gefährdungen verursachen können, ein Arbeitsfreigabesystem mit besonderen schriftlichen Anweisungen des Arbeitgebers anzuwenden. Die Arbeitsfreigabe ist vor Beginn der Tätigkeiten von einer hierfür verantwortlichen Person zu erteilen ...
Stand: 04.11.2015
Dialog: 13551
benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten stehen und den bestehenden besonderen Gefahren entsprechen.Arbeitsschutzrechtlich muss der Arbeitgeber die nötigen Maßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich ermitteln und festlegen. Die betriebliche Brandbekämpfung und Evakuierung ist eine notwendige Komponente zum Schutz Beschäftigter ...
Stand: 27.01.2016
Dialog: 25796