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Ist in einem Chemiebetrieb die Ausbildung zum Ersthelfer nach normalen Standards ausreichend, oder müssen ergänzende Schulungsinhalte beachtet werden?
KomNet Dialog 44009
Stand: 28.03.2025
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter
Frage:
Ist in einem Chemiebetrieb die Ausbildung zum Ersthelfer nach normalen Standards ausreichend, oder müssen ergänzende Schulungsinhalte beachtet werden?
Antwort:
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der 4.8.2 (*) Folgendes nachzulesen:
"Erste-Hilfe-Lehrgang
Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Auch Angehörige von Berufsgruppen, bei denen die Erste-Hilfe-Ausbildung Bestandteil der Ausbildung ist, können ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden, wenn die Erste-Hilfe-Ausbildung von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde. Die Ausbildung zum Ersthelfer erstreckt sich nicht auf die Verwendung von Hilfsmitteln, wie Erste-Hilfe-Geräte, medizinische Geräte, Krankentragen, sowie die Verabreichung von Gegenmitteln (Antidote). Unfälle, z.B. beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen oder ionisierender Strahlung, können besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe erfordern. Diese spezifische Ausbildung sollte erforderlichenfalls durch den Betriebsarzt durchgeführt oder koordiniert werden. Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach § 19 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht aus."
(*) "Hinweis zu Ziffer 4.8.2 und 4.8.3 der DGUV Regel 100-001:
Die Erste-Hilfe-Aus- und Fortbildung im Betrieb nach Ziffer 4.8.2 umfasst bis zum 31. März 2015 einen Erste-Hilfe-Lehrgang im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten (16 UE) und nach Ziffer 4.8.3 ein Erste-Hilfe-Training mit 8 UE.
Mit Wirkung ab 1. April 2015 wird die Ausbildung zum Ersthelfer nach Ziffer 4.8.2 auf 9 UE gestrafft und der Umfang der regelmäßigen, in Zeitabständen von zwei Jahren erforderlichen Erste-Hilfe-Fortbildung nach Ziffer 4.8.3 auf 9 UE ausgeweitet."
(vgl. DGUV Merkblatt - Revision der Ersten-Hilfe Aus- und Fortbildung)