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Ist in einem Chemiebetrieb die Ausbildung zum Ersthelfer nach normalen Standards ausreichend, oder müssen ergänzende Schulungsinhalte beachtet werden?
KomNet Dialog 44009
Stand: 30.09.2024
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter
Frage:
Ist in einem Chemiebetrieb die Ausbildung zum Ersthelfer nach normalen Standards ausreichend, oder müssen ergänzende Schulungsinhalte beachtet werden?
Antwort:
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter der 4.8.2 Folgendes nachzulesen:
"Erste-Hilfe-Lehrgang
Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. Auch Angehörige von Berufsgruppen, bei denen die Erste-Hilfe-Ausbildung Bestandteil der Ausbildung ist, können ohne zusätzliche Ausbildung als Ersthelfer im Betrieb eingesetzt werden, wenn die Erste-Hilfe-Ausbildung von einer ermächtigten Stelle durchgeführt wurde. Die Ausbildung zum Ersthelfer erstreckt sich nicht auf die Verwendung von Hilfsmitteln, wie Erste-Hilfe-Geräte, medizinische Geräte, Krankentragen, sowie die Verabreichung von Gegenmitteln (Antidote). Unfälle, z.B. beim Umgang mit bestimmten Gefahrstoffen oder ionisierender Strahlung, können besondere Maßnahmen der Ersten Hilfe erfordern. Diese spezifische Ausbildung sollte erforderlichenfalls durch den Betriebsarzt durchgeführt oder koordiniert werden. Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach §19 Absatz 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht aus."