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In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile. Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 1841
Die Pflicht zur Bestellung der Ersthelfer und die Anzahl wird gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb / die Verwaltung definiert. Es ist § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" maßgebend: "(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern ergibt sich aus § 26 der DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention": "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 ...
Stand: 23.12.2016
Dialog: 28152
, wenn er über die nach Satz 2 erforderliche Ausbildung und Ausrüstung verfügt."Der § 26 „Zahl und Ausbildung der Ersthelfer“ der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ ist zu beachten:„(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2. bei mehr als 20 anwesenden ...
Stand: 22.04.2025
Dialog: 44111
-Trainingskursen wiederholt werden. Die Fortbildung muss in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren erfolgen (§ 26 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Pravention).Auch wenn sich einzelne Gruppen außerhalb der Tagesstätte/Schule befinden (z.B. Wanderungen, Klassenfahrten), muss ein Ersthelfer anwesend sein.Bezüglich der Kostenfrage bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger ...
Stand: 03.08.2023
Dialog: 2958
Relevant ist hier neben § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Unter dem Absatz 2 ist hier folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer darf als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von dem Unfallversicherungsträger für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind oder über eine sanitätsdienstliche ...
Stand: 26.07.2024
Dialog: 4474
In die Berechnung der Ersthelfer sind nur die Beschäftigten einzubeziehen, siehe hierzu die § 26 Absatz 1 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". Dort ist folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1.Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,2.bei mehr als 20 ...
Stand: 18.05.2020
Dialog: 43167
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "beauftragte Personen" solche Personen, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen haben (§ 1a Ziffer 5 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998)Mit Inkrafttreten der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) vom 25. Februar 2011 gilt ...
Stand: 31.05.2023
Dialog: 15392
Auf dem jeweiligen Wertstoffhof müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12743
, dass Ihre Subunternehmen dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt sind. Weitergehende Auskünfte zur Bestellung von Ersthelfern sollte Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft erteilen können (siehe § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) - Grundsätze der Prävention). ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 3102
und Ausrüstung der nach Satz 1 benannten Beschäftigten müssen in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Beschäftigten und zu den bestehenden besonderen Gefahren stehen. Vor der Benennung hat der Arbeitgeber den Betriebs- oder Personalrat zu hören."Angaben zur erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung finden sich im § 26 der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention":"(2 ...
Stand: 28.08.2018
Dialog: 42421
Für die Fragestellung relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der dritte Abschnitt des vierten Kapitels (Erste Hilfe) der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A 1) "Grundsätze der Prävention". Im § 26 der DGUV Vorschrift wird die erforderliche Anzahl an Ersthelfern sowie deren erforderliche Ausbildung beschrieben, im § 27 die erforderliche Anzahl und Ausbildung von Betriebssanitätern ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16962
Hilfe, § 26 Zahl der Ersthelfer getroffen. Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich grundsätzlich nach der Anzahl der gleichzeitig anwesenden versicherten Personen. Die BGR A 1 führt zu § 26 der BGV A1 weiter aus: "Die Ausbildung zum Ersthelfer erfolgt in einem acht Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Lehrgang. ....... Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 12155
Eine Karenzzeit ist nicht vorgesehen.In Bezug auf die erforderliche Fortbildung wird im § 26 der DGUV Vorschrift 1 gefordert:"(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden ...
Stand: 23.03.2023
Dialog: 42991
In der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" werden im § 26 Vorgaben zur Zahl und Ausbildung der Ersthelfer gemacht. Danach darf der Unternehmer als Ersthelfer nur Personen einsetzen, die bei einer von der Berufsgenossenschaft für die Ausbildung zur Ersten Hilfe ermächtigten Stelle ausgebildet worden sind. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel ...
Stand: 29.08.2018
Dialog: 42426
Nein, dieses Vorgehen ist nicht zulässig.In § 26 Absatz 3 der DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention ist Folgendes nachzulesen:"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung ...
Stand: 06.12.2022
Dialog: 42298
" wird im § 26 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" gefordert, dass Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, 2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %. Die Ersthelfer sollen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 16975
In dem jeweiligen Betrieb/Betriebsteil müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26 i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 5 % bzw. 10 ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 14051
Ab zwei anwesenden Beschäftigten muss mindestens ein Ersthelfer in jeder Filiale vor Ort sein.Grundlage für die Zahl der erforderlichen Ersthelfer ist die DGUV Vorschrift 1 , wo in § 26 die Zahl und Ausbildung der Ersthelfer geregelt ist:Danach hat der Unternehmer/Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:1. Bei 2 ...
Stand: 28.04.2025
Dialog: 16099
Ein Ersetzen des Ersthelfers durch eine App ist nach unserer Einschätzung nicht möglich. Beispielsweise kann das Handy defekt, der Akku leer oder keine Internetverbindung vorhanden sein. Die App kann jedoch als sinnvolle Ergänzung genutzt werden.Relevant ist neben § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der § 26 DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention". In der DGUV Vorschrift 1 ist folgendes ...
Stand: 09.01.2019
Dialog: 28431