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Wieviele Ersthelfer müssen in einem Kinderheim ausgebildet sein?

KomNet Dialog 16975

Stand: 17.10.2014

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

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Frage:

Thema: Erste Hilfe in Wohngruppen/Kinder- und Jugendheim Ich bin Lehrerin in an einer fachschule für Sozialpädagogik. Meine Frage: Wieviel Ersthelfer müssen in einem Kinderheim ausgebildet sein? In Kindergärten müssen für 20 Kinder mindestens ein Ersthelfer anwesend sein. Diese müssen alle 2 Jahre ihren Schein auffrischen. Wie ist das im Heim? Wieviel Ersthelfer sind vorgeschrieben und wie oft müssen sie sich fortbilden?

Antwort:

Die allgemeine Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern wird in verschiedenen Rechtsvorschriften und Regelungen gefordert. So muss nach § 10 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- eine wirksame Erste Hilfe nicht nur für die Beschäftigten sichergestellt werden, sondern es ist auch "der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen".

In der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" wird im § 26 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" gefordert, dass Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
    1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
    2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
        a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
        b) in sonstigen Betrieben 10 %.    

Die Ersthelfer sollen in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden.

Die DGUV Information 202-089 (bisher: GUV-SI 8066) befasst sich speziell mit der Ersten Hilfe in Kindertageseinrichtungen und fordert, dass pro Kindergruppe mindestens eine Ersthelferin / ein Ersthelfer vorhanden sein muss. 

In der DGUV Information 202-089 wird in Bezug auf die Erste Hilfe in Schulen ausgeführt:
"Es ist anzustreben, dass Lehrkräfte, die bei schulischen Veranstaltungen in Situationen gelangen können, die Hilfeleistungen erfordern (z.B. Klassenfahrten, Besichtigungen) adäquat ausgebildet sind. Dies gilt insbesondere für alle Lehrkräfte des Faches Sport, der technisch-naturwissenschaftlichen Fächer und der praktischen Ausbildung in beruflichen Schulen sowie für Lehrkräfte, die Klassenfahrten, Besichtigungen etc. durchführen. Darüber hinaus sollten Hausmeister und sonstige Angestellte der Schule (z.B. Schulverwaltungskräfte) ausgebildet werden."

Die genannten Regelungen können auch auf ein Kinderheim übertragen werden, wobei besondere Gefährdungen im jeweiligen Einzelfall (z.B. besonders aggressive Kinder einer Erziehungsgruppe) gesondert berücksichtigt werden müssen. Zweifelsfragen sollten im direkten Kontakt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger geklärt werden.