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Muss der Aufbaukurs für betriebliche Ersthelfer wirklich stichtagsgenau erfolgen oder gibt es hier eine Karenzzeit?

KomNet Dialog 42991

Stand: 23.03.2023

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

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Frage:

Unsere betrieblichen Ersthelfer nehmen an einem Grundkurs und danach alle 2 Jahre an Aufbaukursen teil. Uns wurde mitgeteilt, dass dieser Aufbaukurs genau vor Ablauf von 2 Jahren erfolgen muss, sonst ist wieder die Teilnahme am Grundkurs erforderlich (nach 2 Jahren und einem Tag). Muss der Aufbaukurs von betrieblichen Ersthelfern wirklich stichtagsgenau erfolgen oder gibt es hier eine Karenzzeit? Können wir im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festlegen, dass eine Karenzzeit von einem halben Jahr möglich ist? (Beispiel Grundkurs Januar 2018 >Aufbaukurs Juni 2020, bei fehlender Teilnahme ab Juli 2020 wieder Grundkurs)

Antwort:

Eine Karenzzeit ist nicht vorgesehen.


In Bezug auf die erforderliche Fortbildung wird im § 26 der DGUV Vorschrift 1 gefordert:

"(3) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die Ersthelfer in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren fortgebildet werden. Für die Fortbildung gilt Absatz 2 entsprechend. Personen mit einer sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Ausbildung oder einer entsprechenden Qualifikation in einem Beruf des Gesundheitswesens gelten als fortgebildet, wenn sie an vergleichbaren Fortbildungsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen oder bei ihrer beruflichen oder ehrenamtlich sanitätsdienstlichen/rettungsdienstlichen Tätigkeit regelmäßig Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen. Der Unternehmer hat sich Nachweise über die Fortbildung vorlegen zu lassen.

(4) Ist nach Art des Betriebes, insbesondere auf Grund des Umganges mit Gefahrstoffen, damit zu rechnen, dass bei Unfällen Maßnahmen erforderlich werden, die nicht Gegenstand der allgemeinen Ausbildung zum Ersthelfer gemäß Absatz 2 sind, hat der Unternehmer für die erforderliche zusätzliche Aus- und Fortbildung zu sorgen."


Auch hierzu findet sich in der DGUV-Regel 100-001 eine Konkretisierung (Nr. 4.8.3):

"Die Erste-Hilfe-Fortbildung erfolgt durch Teilnahme an einem vier Doppelstunden umfassenden Erste-Hilfe-Training.


Die Erste-Hilfe-Fortbildung kann auch innerhalb des zweijährigen Rhythmus in mehrere Abschnitte unterteilt werden. Dabei müssen die einzelnen Abschnitte in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen und mindestens das gleiche Ergebnis wie die alle zwei Jahre stattfindende Fortbildung erreichen.


Nach Überschreiten der Zweijahresfrist wird in der Regel eine erneute Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang notwendig.


Die Fortbildung muss - wie die Erste-Hilfe-Ausbildung - bei einer von dem Unfallversicherungsträger ermächtigten Stelle durchgeführt werden."


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.