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Wie ist die Erste Hilfe in Kindergärten und Schulen geregelt?
KomNet Dialog 2958
Stand: 03.08.2023
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter
Frage:
Wie ist die Erste Hilfe in Kindergärten und Schulen geregelt. Besteht eine Pflicht zur Teilnahme an einer Ersthelferausbildung? Wenn ja, wer trägt die Kosten hierfür?
Antwort:
Für Kindergärten ist die DGUV Information 202-089 "Erste Hilfe in Kindertageseinrichtungen" bzw. für Schulen die DGUV Information 202-059 "Erste Hilfe in Schulen" heranzuziehen.
Danach muss in Kindergärten und Schulen eine ausreichend große Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern sowie das entsprechende Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stehen.
Die Ausbildungsinhalte müssen regelmäßig in Erste-Hilfe-Trainingskursen wiederholt werden. Die Fortbildung muss in der Regel in Zeitabständen von zwei Jahren erfolgen (§ 26 DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Pravention).
Auch wenn sich einzelne Gruppen außerhalb der Tagesstätte/Schule befinden (z.B. Wanderungen, Klassenfahrten), muss ein Ersthelfer anwesend sein.
Bezüglich der Kostenfrage bitten wir Sie, sich direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger in Verbindung zu setzen.
Hinweis:
Auf die Internetangebote www.sichere-kita.de und www.sichere-schule.de der Unfallkasse NRW möchten wir hinweisen.