Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gilt die Pflicht zur Bestellung eines Ersthelfers auch für den Unternehmer als alleiniger Versicherter?

KomNet Dialog 1841

Stand: 17.10.2014

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

Favorit

Frage:

In § 26 DGUV Vorschrift heißt es, dass bei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer zu stellen ist. Gilt dieses auch für Betriebe, in denen der Unternehmer alleine arbeitet und gleichzeitig Versicherter ist? Er könnte sich bei einem Unfall ja nur selber Erste Hilfe leisten!

Antwort:

In der DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass zu den anwesenden Versicherten alle an einer Betriebsstätte gleichzeitig beschäftigten Personen zählen. Typische Betriebsstätten sind Arbeitsräume, Baustellen oder Betriebsteile.

Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Ziffer 1 SGB VII). Ersthelfer (§ 26 DGUV Vorschrift) sind daher nur für Betriebe vorgeschrieben, in denen der Arbeitgeber Arbeitnehmer beschäftigt.