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Gilt die Pflicht zur Bestellung eines Ersthelfers auch für den Unternehmer als alleiniger Versicherter?
KomNet Dialog 1841
Stand: 13.04.2026
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter
Frage:
In § 26 DGUV Vorschrift heißt es, dass bei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer zu stellen ist. Gilt dieses auch für Betriebe, in denen der Unternehmer alleine arbeitet und gleichzeitig Versicherter ist? Er könnte sich bei einem Unfall ja nur selber Erste Hilfe leisten!
Antwort:
In der DGUV Regel 100-001 "Grundsätze der Prävention" ist unter Ziffer 4.8.1 nachzulesen, dass die erforderliche Anzahl an Ersthelfern oder Ersthelferinnen im Betrieb zu jeder Zeit gewährleistet sein muss.
Ein Unternehmer fällt nicht unter den Begriff des Beschäftigten (§ 2 Abs. 1 Nummer 1 SGB VII). Ersthelfer/ Ersthelferinnen (§ 26 DGUV Vorschrift 1) sind daher nur für Betriebe vorgeschrieben, in denen der Arbeitgeber Beschäftigte beschäftigt.