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Müssen in einem Abfuhrunternehmen mit verschiedenen Wertstoffhöfen und Entsorgungsfahrzeugen in jedem Fahrzeug und jedem Wertstoffhof Ersthelfer vorhanden sein?

KomNet Dialog 12743

Stand: 17.10.2014

Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte > Ersthelfer / Betriebssanitäter

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Frage:

Müssen in einem Abfuhrunternehmen mit verschiedenen Wertstoffhöfen und Entsorgungsfahrzeugen in jedem Fahrzeug und jedem Wertstoffhof Ersthelfer vorhanden sein?

Antwort:

Auf dem jeweiligen Wertstoffhof müssen entsprechend der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" § 26  i.V.m. DGUV Regel (bisher: BGR A1) "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Abschnitt 4.8 "Zahl und Ausbildung der Ersthelfer" Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
  1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
  2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten 10 % der anwesenden Mitarbeiter
Die Ersthelfer sind unter Berücksichtigung der Art der Gefahren, der Struktur und der Ausdehnung des Betriebes so zu platzieren, dass bei einem Unfall ein Ersthelfer in der Nähe ist. 

Wenn auf einem Fahrzeug mehr als ein Mitarbeiter tätig ist, muss einer als Ersthelfer ausgebildet sein.

Soll von von der erforderlichen Zahl der Ersthelfer abgewichen werden, muss dieses zuvor mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abgestimmt werden.

Hinweise:
Führer von Kraftfahrzeugen, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, DE oder D1E benötigen, müssen nachweislich in der Ersten Hilfe ausgebildet sein. Zu empfehlen ist eine Ersthelfer-Aus- und Fortbildung entsprechend der DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention". Die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen für Führerscheinbewerber nach § 19 Abs. 1 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reicht als Erste-Hilfe-Ausbildung nicht aus.