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Ab welcher Betriebsgröße sind Ersthelfer vorgeschrieben?
KomNet Dialog 28152
Stand: 23.12.2016
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Beauftragte / Bestellte
Frage:
Ab welcher Betriebsgröße sind Ersthelfer vorgeschrieben?
Antwort:
Die Pflicht zur Bestellung von Ersthelfern ergibt sich aus § 26 der DGUV Vorschrift "Grundsätze der Prävention":
"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:
1. Bei 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer,
2. bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %,
b) in sonstigen Betrieben 10 %."