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Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und -übungen sowie Räumungs-Evakierungsübungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583
-Fluchtwege und Notausgänge- werden die Anforderungen des § 4 Abs. 4 der ArbStättV imAbschnitt 10 – Flucht- und Rettungsplan-und imAbschnitt 11 – Unterweisung und Übung zur Evakuierung-weiter ausgeführt.Im Abschnitt 11 der ASR A2.3 stehen folgende Hinweise zu Evakuierungsübungen:1. In der Praxis hat sich bewährt, die Evakuierungsübungen in Abständen von 2 bis 5 Jahren zu wiederholen. Zur Festlegung ...
Stand: 18.10.2023
Dialog: 43839
der Brandverhütungsschau kann die Gemeinde Gebühren erheben (§ 52 (5) BHKG), deren Höhe in der jeweiligen Gemeinde durch Satzung festgelegt werden.2. Übungen Brandschutzübungen können der Überprüfung der Abläufe und der Übung der Mitarbeiter der Feuerwehr aber auch des Betriebspersonals dienen.Die Notwendigkeit, aus betrieblichen Gründen Räumungs- bzw. Evakuierungsübungen durchzuführen, ergeben sich u. a. aus - § 10 ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
von Gebäuden sind in der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ enthalten.(2) Die Maßnahmen für alle Personen, die sich in der Arbeitsstätte aufhalten, sind an gut zugänglicher Stelle in geeigneter Form auszuhängen, wenn:- erhöhte Brandgefährdung vorliegt,- der Aushang eines Flucht- und Rettungsplanes nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ erforderlich ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
zu bevorzugen.Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung, z. B. wenn Ruf- und Sichtverbindungen oder räumliche Gegebenheiten eine Warnung der gefährdeten Personen nicht erlauben bzw. sich Handlungsbedarf aus den Räumungsübungen nach ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ oder aus Auflagen von Behörden ergibt."Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 25.08.2020
Dialog: 43262
- und Rettungspläne sind in den Bereichen der Arbeitsstätte, für die sie nach Abschnitt 10 Absatz 1 zu erstellen sind, an geeigneten Stellen auszuhängen. Geeignete Stellen sind beispielsweise Bereiche in Fluchtwegen, an denen sich häufiger Personen aufhalten z. B. vor Aufzugsanlagen, in Eingangsbereichen, vor Zugängen zu Treppen, an Kreuzungspunkten von Verkehrswegen. Flucht- und Rettungspläne müssen – bezogen ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte beschäftigt, seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).Bestehen Vorgaben des Vermieters, dann müssen diese zwischen Mieter und Vermieter abgestimmt werden. Dies geschieht in Bezug auf die genannten grundsätzlichen Brandschutzfragen am besten im Rahmen des Miet ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 5465
Eine Brandschutztür ist bezüglich der Abmaße wie jede andere Tür in einem Verkehrs- oder Fluchtweg zu bewerten. Die Bemessung der Verkehrswege, die dem Personenverkehr, Güterverkehr oder Personen- und Güterverkehr dienen, muss sich nach der Anzahl der möglichen Benutzer und der Art des Betriebes richten (Nummer 1.8 Absatz 2 Anhang zur Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV).Fluchtwege ...
Stand: 25.04.2022
Dialog: 6456
Forderungen konkretisiert. Fluchtwege müssen ins Freie oder einen gesicherten Bereich führen. Weiter muss am Ende eines Fluchtweges der Bereich im Freien oder der gesicherte Bereich so gestaltet und bemessen sein, dass sich kein Rückstau bilden kann und alle über den Fluchtweg flüchtenden Personen ohne Gefahren, wie z. B. durch Verkehrswege oder öffentliche Straßen, aufgenommen werden können.Informationen ...
Stand: 16.04.2023
Dialog: 12815
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen und die Beschäftigten müssen diese beachten (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).In den gemeinsam genutzten Bereichen (z. B. Treppenräume, Cafeteria) gilt natürlich auch die Brandschutzordnung des Betreibers dieser Räume.Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten zu allen relevanten Bestimmungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 4249
in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dieses Planes zu üben."Konkretisiert wird die Ausführung zum Flucht- und Rettungsplan in der Arbeitsstätten-Regel ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge". Beispielsweise wird unter Punkt 10 (4) der ASR A2.3 angeführt: "für Arbeitsstätten, in denen gemäß der Gefährdungsbeurteilung besondere Gefährdungen auftreten ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 23568
Pinnwände aus Kork, mit angeheftetem Papier, sind in Fluchtwegen zulässig. Gleiches gilt für Tapeten aus brennbarem Material. Die Brandlast ist so gering, daß diese keine Rolle spielt. Zusätzlich ist eine Brandübertragung auf diese Pinnwände sehr unwahrscheinlich. Es gibt keine Vorschrift, die diese Frage ausdrücklich regelt. Die hier angegebene Verfahrensweise wird seit vielen Jahren ...
Stand: 05.07.2016
Dialog: 26969
:"Kann nicht ausgeschlossen werden, dass Personen auch in angrenzenden Räumen oder Bereichen durch ausströmendes Löschgas gefährdet werden, sind diese Räume oder Bereiche in den Gefährdungsbereich der Löschanlage einzubeziehen."Es bleibt deshalb nur eine sichere Lösung: Die Lecküberwachung des Gases ist so ausbilden, dass bei Austreten von Gas die an das Gaslager anliegenden Räume mit alarmiert werden. ...
Stand: 28.07.2022
Dialog: 27903
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2170
Unter § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen ...
Stand: 04.06.2025
Dialog: 24921
, dass die Beschäftigten sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Ggf. ist ein Flucht- und Rettungsplan aufzustellen. Weiteres kann aus der Arbeitsstätten-Regel ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" entnommen werden. Sirenenanlagen der Kommune sind Einrichtung zur Alarmierung der Feuerwehr und (früher) zur Warnung der Bevölkerung (Zivilschutz ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 13234
mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber (z. B. Hupen, Sirenen),-Hausalarmanlagen,-Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS),-Optische Alarmierungsmittel,-Telefonanlagen,-Megaphone,-Handsirenen,-Zuruf durch Personen oder-Personenbezogene Warneinrichtungen.Technischen Maßnahmen sind vorrangig umzusetzen.Die Notwendigkeit von technischen Alarmierungsanlagen kann sich aus der Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42291
Zur Qualifikation für Personen, die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes für Aufgaben der Brandbekämpfung und/oder Evakuierung benannt sind, existieren keine erläuternden Arbeitsschutzvorschriften. Extern angebotene Schulungen, die ein ausreichendes Wissen vermitteln, dauern in der Regel weniger als einen Tag. Die Qualifikation kann jedoch auch durch eine interne Unterweisung, die z. B ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 2365
Gefährdungen möglichst gering gehalten werden.Brandschutztore sind Bestandteil des Verkehrsweges und können auch Bestandteil von Flucht- und Rettungswegen sein. Verkehrswege, Fluchtwege und Notausgänge müssen ständig freigehalten werden, damit sie jederzeit benutzt werden können (§ 4 Abs. 4 ArbstättV). In der ASR A2.3 "Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" wird unter Punkt 5 Abs. 3 ausgeführt ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 11438
Die ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan" fordert unter Ziffer 9 Abs. 5 Flucht- und Rettungsplan:(...)Ist am Ort des Aushangs des Flucht- und Rettungsplans eine Sicherheitsbeleuchtung nach Punkt 8 erforderlich, muss die Nutzbarkeit des Flucht- und Rettungsplans auch bei Ausfall der allgemeinen Beleuchtung gewährleistet sein (z. B. durch eine entsprechende Anordnung ...
Stand: 17.09.2019
Dialog: 15377