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Wie hoch darf die Durchlässigkeitsrate einer Brandschutztür eines Co^2-Gaslöschbereichs bei Auslösung sein?

KomNet Dialog 27903

Stand: 28.07.2022

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Baulicher Brandschutz, Rettungseinrichtungen

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Frage:

Wie hoch darf die Durchlässigkeitsrate einer Brandschutztür eines Co^2-Gaslöschbereichs bei Auslösung sein? Muss die Tür absolut dicht sein? Nach DIN sind bestimmte Durchlässigkeitsraten bei Brandschutztüren zulässig. Gilt für einen Gas-Löschbereich das gleiche? Hier geht es um die zulässige Co^2 Konzentration in dem nebenliegenden Raum/Fluchtweg.

Antwort:

Das Austreten von CO2-Löschmittel in Nachbarräume kann nicht nur über Brandschutztüren begrenzt werden. Diese Türen sind nicht gasdicht.


Brandschutztüren können in Abhängigkeit von ihrem bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis im Bodenbereich einen Spalt von 1,5 cm +/- 0,3 cm aufweisen

.

Es gibt Kombinationstüren, bei denen der Brandschutz mit dem Schutz gegen den Durchtritt von Rauch kombiniert ist. Gasdicht sind diese Türen auch nicht. Auch Rauchschutztüren dürfen gem DIN 18095 eine, in Abhängigkeit der Größe der Türen, definierte Leckrate von 20m³/h -50 m³/h aufweisen.


Dementsprechend sind die nachfolgenden Regelungen der DGUV Information 205-026 "Sicherheit und Gesundheitsschutz beim Einsatz von Feuerlöschanlagen mit Löschgasen" zu beachten:. Dort wird unter 5.8.2. ausgeführt:

"Kann nicht ausgeschlossen werden, dass Personen auch in angrenzenden Räumen oder Bereichen durch ausströmendes Löschgas gefährdet werden, sind diese Räume oder Bereiche in den Gefährdungsbereich der Löschanlage einzubeziehen."


Es bleibt deshalb nur eine sichere Lösung: Die Lecküberwachung des Gases ist so ausbilden, dass bei Austreten von Gas die an das Gaslager anliegenden Räume mit alarmiert werden.