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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Qualifikation muss ein Lehrer haben, der die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen soll?

KomNet Dialog 2365

Stand: 10.09.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Organisatorischer Brandschutz

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Frage:

Nach § 10(2) des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber Beschäftigte zu benennen, die Aufgaben der Brandbekämpfung und Evakuierung übernehmen. Welche Qualifikation ist für einen Lehrer eines Gymnasiums erforderlich, der die genannten Aufgaben übernehmen soll?

Antwort:

Zur Qualifikation für Personen, die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes für Aufgaben der Brandbekämpfung und/oder Evakuierung benannt sind, existieren keine erläuternden Arbeitsschutzvorschriften.

 

Extern angebotene Schulungen, die ein ausreichendes Wissen vermitteln, dauern in der Regel weniger als einen Tag. Die Qualifikation kann jedoch auch durch eine interne Unterweisung, die z. B. der eigene Brandschutzbeauftragte durchführt, vermittelt werden. Viele Feuerwehren in NRW bieten ebenfalls Unterweisungen im Rahmen ihrer Brandschutz-Aufklärungsarbeit an.


Nähere Hinweise zu Inhalten, einschließlich evtl. länderspezifischer per Erlass eingeführter Regeln für Schulen, finden sich in der DGUV Information 202-051 (bisher: GUV-SI 8051) "Feueralarm in der Schule". Angaben zu Inhalten von vergleichbaren Brandschutzunterweisungen im gewerblichen Bereich sind in der Broschüre `Brandschutzausbildung im Betrieb` (VdS 2213) des VdS enthalten.

Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk finden Sie unter http://publikationen.dguv.de.