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Wie sind öffentliche Sirenen bei der betrieblichen Alarmierung zu berücksichtigen?
KomNet Dialog 13234
Stand: 23.09.2015
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Brandmeldeeinrichtungen
Frage:
Wenn eine neue bessere Sirenenanlage gebaut wird (z.B. beim Bau eines neuen Feuerwehrhauses), muss dann die veraltete Sirenenanlage (z.B. auf dem Rathausdach) weiter betrieben werden, oder wird diese dann abgelöst und ausser Betrieb gesetzt?
Antwort:
Sirenenanlagen der Kommune sind Einrichtung zur Alarmierung der Feuerwehr und (früher) zur Warnung der Bevölkerung (Zivilschutz). Zu der Bevölkerung gehören auch die Personen die in einem Betrieb beschäftigt sind. Diese müssen sich dann entsprechend den Vorgaben der Kommune verhalten. Näheres dazu können Sie mit Ihrer Kommunalverwaltung abklären. Siehe auch den Artikel des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zu Warneinrichtungen.