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Sind Pinnwände (Kork) auf den Fluren (Fluchtwege) in dem Bürogebäuden zulässig?

KomNet Dialog 26969

Stand: 05.07.2016

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Spezielle Brandgefahren

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Frage:

Sind Pinnwände (Kork) auf den Fluren (Fluchtwege) in dem Bürogebäuden zulässig?

Antwort:

Pinnwände aus Kork, mit angeheftetem Papier, sind in Fluchtwegen zulässig. Gleiches gilt für Tapeten aus brennbarem Material.

Die Brandlast ist so gering, daß diese keine Rolle spielt. Zusätzlich ist eine Brandübertragung auf diese Pinnwände sehr unwahrscheinlich.

Es gibt keine Vorschrift, die diese Frage ausdrücklich regelt. Die hier angegebene Verfahrensweise wird seit vielen Jahren bei der Arbeitsschutzbehörde in Hamburg angewendet.