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, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.Die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), wie z. B. die ASR A2.2 Punkt 7 und ASR A2.3, sind zu beachten.Zur Festlegung der Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik ...
Stand: 17.04.2026
Dialog: 44253
der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c)der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.(2) Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 11.02.2019
Dialog: 42574
Vorbemerkung: Zwischenzeitlich (Mai 2018) wurde die ASR A 2.2 angepasst und die DGUV Information 205-001 wird überarbeitet. Es heißt nun Normale Brandgefährdung (ASR A 2.2. Ziffer 3.2).Unter der Nummer 2.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen ...
Stand: 21.09.2018
Dialog: 42456
des Arbeitsschutzgesetzes, - § 4 (4) und Anhang 2.2 der Arbeitsstättenverordnung,- § 13 (1) der Gefahrstoffverordnung,- oder aus weiteren Regelwerken (z. B. der Störfall-Verordnung). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
, das immer jemand dafür verantwortlich sein muss, dass auch Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung im Gefahrfall gewarnt werden. Ob dies direkt oder z. B. über Schnurlostelefone (Achtung: Ausfallgefahr) / Mobiltelefon (Achtung: Zeitverzögerung) erfolgt, ist im Einzelfall zu prüfen.Auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten und die DGUV ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 6208
Arbeitsstättenverordnung, solange die Anlage in Betrieb ist, da die Beschäftigten auf die vorhandene Anlage vertrauen. Aus dem Technischen Regelwerken (VDE 0833) ergibt sich üblicherweise eine vierteljährliche Inspektionspflicht durch z. B. Elektrofachkräfte. Im Einzelfall kann diese nach fachlicher Beurteilung auch abweichend sein. Soll auf eine Instandhaltung (Inspektion, Wartung, ...) verzichtet werden, ist das nur ...
Stand: 23.09.2015
Dialog: 6804
kennzeichnet.In Punkt 4 Absatz 4 ist folgendes nachzulesen:"Für ständige Verbote, Warnungen, Gebote und sonstige sicherheitsrelevante Hinweise (z. B. Rettung, Brandschutz) sind Sicherheitszeichen insbesondere entsprechend Anhang 1 zu verwenden. Sicherheitszeichen können als Schilder, Aufkleber oder als aufgemalte Kennzeichnung ausgeführt werden. Diese sind dauerhaft auszuführen (z. B. für die Standorte ...
Stand: 13.11.2020
Dialog: 43107
mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang- gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern," ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 42339
Zur Qualifikation für Personen, die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes für Aufgaben der Brandbekämpfung und/oder Evakuierung benannt sind, existieren keine erläuternden Arbeitsschutzvorschriften. Extern angebotene Schulungen, die ein ausreichendes Wissen vermitteln, dauern in der Regel weniger als einen Tag. Die Qualifikation kann jedoch auch durch eine interne Unterweisung, die z. B ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 2365
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen und die Beschäftigten müssen diese beachten (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).In den gemeinsam genutzten Bereichen (z. B. Treppenräume, Cafeteria) gilt natürlich auch die Brandschutzordnung des Betreibers dieser Räume.Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten zu allen relevanten Bestimmungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 4249
gemäß § 4 Abs. 3 Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV i.V.m. Anhang Nummer 1.7 und der ASR A1.7 "Türen und Tore". Unter Punkt 10.2 "Sicherheitstechnische Prüfung" der ASR A1.7 wird u. a. gefordert, dass Brandschutztüren und -tore nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal ...
Stand: 25.03.2024
Dialog: 2219
Atmosphäre vorhanden ist. Hinweis: Z. B. können Wolken aus Löschpulver oder entspanntem Kohlendioxid gefährlich aufgeladen sein. (2) Inertgasfeuerlöschanlagen, deren Gas, z. B. CO2, sich beim Austritt auflädt, dürfen bei vorhandener explosionsfähiger Atmosphäre nicht ausgelöst werden. Hinweis: Eine bereits vorhandene explosionsfähige Atmosphäre soll nicht durch vorbeugendes Einbringen des Löschmittels ...
Stand: 02.09.2025
Dialog: 44177
eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,..."Auf die DGUV Information 205-001 - Betrieblicher Brandschutz in der Praxis (insbesondere ...
Stand: 10.01.2025
Dialog: 42609
geregelt.Eine Abweichung von den Vorschriften im Rahmen der Prüfung der Feuerlöscher ist nicht vorgesehen.Fazit:Das von Ihnen beschriebene Verfahren ist nicht zulässig. Im Falle eines Brandes stehen keine Feuerlöscher zur Verfügung. Hier ist eine andere Lösung zu suchen, wie z. B. Prüfung der Feuerlöscher an den jeweiligen Standorten.Auf die DGUV Information 205-001 - Betrieblicher Brandschutz in der Praxis ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 21577
Für defekte Feuerlöscher ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Die ermittelten bzw. geforderten Löschmitteleinheiten sind in der Arbeitsstätte ständig bereitzuhalten. Nach Ziffer 2.2. "Maßnahmen gegen Brände" im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten "je nach a) Abmessung und Nutzung, b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 15587
sein.Sollte der Betrieb unter die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) fallen, sind weitergehende Anforderungen zu beachten, siehe z. B. 12. BimSchV - § 10 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.Ein geeignetes Gremium zur Planung der Evakuierungsübungen wäre der Arbeitsschutzausschuss. Im mehrschichtigen Betrieb sollten die Übungen so geplant werden, dass alle Beschäftigten in die Übungen ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 3024
der öffentliche Rettungsdienst seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu stellen. Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher, Krankentransport-Hängematten oder Schleifkörbe, vorgehalten werden. In der DGUV Information 204-022 (bisher: BGI/GUV-I ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637
sachgerecht warten und auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen." in Verbindung mit Anhang Nummer 2.2 ArbStättV"2.2 Maßnahmen gegen Brände (1) Arbeitsstätten müssen je nach a. Abmessung und Nutzung, b. der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien, c. der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls ...
Stand: 08.08.2023
Dialog: 14461
Regelungen für Maßnahmen gegen Brände finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Dort ist im Anhang unter der Nummer 2.2 Folgendes nachzulesen:"(1) Arbeitsstätten müssen je nacha)Abmessung und Nutzung,b)der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,c)der größtmöglichen Anzahl anwesender Personenmit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen ...
Stand: 16.06.2026
Dialog: 44269
in der Arbeitsstätte befinden, b. in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein. Türen von Notausgängen müssen sich nach außen öffnen lassen. In Notausgängen sind Karussell- und Schiebetüren nicht zulässig. Die nötigen Brandabschnitte richten sich nach den baurechtlichen Bestimmungen (Bauordnung NRW – BauO NW). Grundsätzlich genießen baurechtlich genehmigte Gebäude Bestandsschutz, falls sie den zur Zeit ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 4281