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Gibt es Muster für einen Notfall- und Gefahrenabwehrplan für einen Produktionsbetrieb? Wie sollen Evakuierungsübungen durchgeführt werden?

KomNet Dialog 3024

Stand: 25.03.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Organisatorischer Brandschutz

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Frage:

Gibt es Muster für einen Notfall- und Gefahrenabwehrplan für einen mittelständischen Produktionsbetrieb (rund 300 Beschäftigte) und wie müssen Evakuierungsübungen in einem mehrschichtigen Arbeitssystem durchgeführt und dokumentiert werde? Wer sollte vernünftigerweise diese Evakuierungsübungen planen und durchführen?

Antwort:

Gemäß § 4 Abs.4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Beschäftigten im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können (Die Begriffe Notfall- und Gefahrenabwehrplan sind im Arbeitsschutzrecht nicht üblich).


Erläuterungen dazu bietet die DGUV Information 205-001 "Arbeitssicherheit durch vorbeugenden Brandschutz". An der Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen sollten der Arbeitgeber bzw. die Vorgesetzten, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Brandschutzbeauftragten und die Sicherheitsbeauftragten beteiligt sein.


Sollte der Betrieb unter die Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) fallen, sind weitergehende Anforderungen zu beachten, siehe z. B. 12. BimSchV - § 10 Alarm- und Gefahrenabwehrpläne.


Ein geeignetes Gremium zur Planung der Evakuierungsübungen wäre der Arbeitsschutzausschuss. Im mehrschichtigen Betrieb sollten die Übungen so geplant werden, dass alle Beschäftigten in die Übungen einbezogen werden.


Muster/Vorlagen zu Flucht- und Rettungsplänen werden von öffentlichen und privaten Organisationen angeboten. Auf die Informationen im VdS 2000 - Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb weisen wir hin.