Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Ich würde gerne wissen, ob nach der neuen ASR A2.2 in jedem Fall das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ gefordert wird?

KomNet Dialog 42339

Stand: 27.06.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen

Favorit

Frage:

Ich würde gerne wissen, ob nach der neuen ASR A2.2 in jedem Fall das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ gefordert wird (auch bei übersichtlichen Situationen)? Da in der neuen ASR A2.2 auf den Satz: "sofern die Feuerlöscher nicht gut sichtbar angebracht oder aufgestellt sind." verzichtet wurde. Somit würde ich herauslesen, dass immer das Brandschutzzeichen anzubringen ist und bei unübersichtlichen Situationen zusätzlich mit den Richtungspfeilen. Liege ich hierbei richtig?

Antwort:

Ja, Sie liegen richtig.


Im Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) unter der Nummer 2.2 ist nachzulesen, dass nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein müssen.


Konkretisert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände". Unter dem Punkt 5.3 ist dort u. a. folgendes nachzulesen:


"- die Standorte von Feuerlöschern durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ entsprechend ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ gekennzeichnet sind. In unübersichtlichen Arbeitsstätten ist der nächstgelegene Standort eines Feuerlöschers gut sichtbar durch das Brandschutzzeichen F001 „Feuerlöscher“ in Verbindung mit einem Zusatzzeichen „Richtungspfeil“ anzuzeigen. Besonders in lang- gestreckten Räumen oder Fluren sollen Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein, z. B. durch den Einsatz von Fahnen- oder Winkelschildern,"