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Ist ein Hausalarm eine Gefahrenmeldeanlage im Sinne der VDE 0833?

KomNet Dialog 6804

Stand: 23.09.2015

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Brandmeldeeinrichtungen

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Frage:

Wir verfügen über einen Hausalarm, um unsere Mitarbeiter im Gefahrenfalle zu warnen. Es gibt keine Auflagen seitens der Baubehörden oder der Sachversicherer zum Betreiben dieser Anlage. Ist ein Hausalarm eine Gefahrenmeldeanlage im Sinne der VDE 0833? In welchen Intervallen (Es handelt sich um ein Bürogebäude und der Verschleiß auf Grund äußerer Einflüsse ist zu vernachlässigen) muss ich die Anlage prüfen und welche Befähigung muss der Prüfer haben?

Antwort:

Hausalarme sind keine Gefahrenmeldeanlage nach DIN VDE 0833, da sie Gefahren nicht selbstständig erkennen können. Sie können jedoch Teil einer Gefahrenmeldeanlage nach VDE 0833 sein.

Da die Alarmierungseinrichtung nach Ihren Aussagen baurechtlich nicht gefordert ist, ergibt sich aus der Technischen Prüfverordnung NRW keine Prüfpflicht.
Eine Prüfpflicht ergibt sich jedoch aus § 4 Absatz 3 Arbeitsstättenverordnung, solange die Anlage in Betrieb ist, da die Beschäftigten auf die vorhandene Anlage vertrauen. Aus dem Technischen Regelwerken (VDE 0833) ergibt sich üblicherweise eine vierteljährliche Inspektionspflicht durch z. B. Elektrofachkräfte. Im Einzelfall kann diese nach fachlicher Beurteilung auch abweichend sein.

Soll auf eine Instandhaltung (Inspektion, Wartung, ...) verzichtet werden, ist das nur zulässig, wenn die Alarmierungseinrichtung in keinem Rechtsgebiet gefordert ist und dann auch deutlich erkennbar außer Betrieb genommen wird.