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Welche Hilfsmittel müssen behinderten Menschen zur Verfügung gestellt werden, um bei einem Feueralarm informiert zu werden?

KomNet Dialog 6208

Stand: 23.09.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Brandmeldeeinrichtungen

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Frage:

Welche Hilfsmittel müssen behinderten Menschen (gehörlos/blind) zur Verfügung gestellt werden, um bei einem Feueralarm informiert zu werden?

Antwort:

Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Evakuierung der anwesenden Personen zu treffen. Eine gute Lösung wäre neben einer akkustisch und optisch anzeigenden Brandmeldeanlage eine Ergänzung durch personengebundene Vibrationsmelder.


Solange eine solche Lösung nicht realisiert ist, müssen zumindest organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört, das immer jemand dafür verantwortlich sein muss, dass auch Personen mit eingeschränkter Wahrnehmung im Gefahrfall gewarnt werden. Ob dies direkt oder z. B. über Schnurlostelefone (Achtung: Ausfallgefahr) / Mobiltelefon (Achtung: Zeitverzögerung) erfolgt, ist im Einzelfall zu prüfen.


Auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR V3a - Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten und die DGUV Information 205-033 - Alarmierung und Evakuierung weisen wir hin.