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Müssen Brandschutz- und Rauchschutztüren mit einer Prüfplakette der jährlichen Prüfung gekennzeichnet sein, oder reicht eine Protokollierung der durchgeführten Prüfung aus?

KomNet Dialog 43963

Stand: 25.06.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Baulicher Brandschutz, Rettungseinrichtungen

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Frage:

Müssen Brandschutz- und Rauchschutztüren mit einer Prüfplakette der jährlichen Prüfung gekennzeichnet sein, oder reicht eine Protokollierung der durchgeführten Prüfung aus?

Antwort:

Grundsätzlich müssen hier zwei verschiedene Rechtsbereiche betrachtet werden, zum einen das Arbeitsschutzrecht (ArbStättV) und zum anderen das Baurecht. Zu der Thematik des Baurechts bieten wir keine Beratung an. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, weitere Einzelheiten mit dem zuständigen Bauamt abzustimmen.

Zu der Prüfung von Türen ist in der ASR A1.7 "Türen und Tore" unter dem Punkt 10 folgendes nachzulesen:

"(1) Die Betriebs-, Instandhaltungs- und Prüfanleitungen des Herstellers sind zu beachten und müssen in der Arbeitsstätte verfügbar sein. Türen und Tore unterliegen durch betriebliche Veränderungen (insbesondere Nutzungsänderungen, Nachrüstungen und Umbauten) Einflüssen, die im Hinblick auf die Sicherheit neue Voraussetzungen schaffen können. Bei der Beurteilung, ob Türen und Tore unter veränderten Nutzungsbedingungen noch ausreichend sicher sind, ist das Ergebnis der sicherheitstechnischen Prüfung zu berücksichtigen. Der Hersteller sollte mit einbezogen werden."


"10.2 Sicherheitstechnische Prüfung

...

(3) Brandschutztüren und -tore sind nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bzw. dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen)."


Generell ist ein Prüftermin-Aufkleber auf einer Brandschutztüre oder -tor aus dem Arbeitsschutzrecht nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch sinnvoll.

Wichtig ist, dass die jährlichen Prüfprotokolle des Prüfdienstes immer greifbar und zuzuordnen sind. Eine Prüfplakette kann im Kontroll- oder Schadenfalles sehr hilfreich sein, wenn Sie die vergebene Türnummer und den Hinweis auf die nächste jährliche Prüfung enthält.