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Was ist zu tun, wenn Feuerlöscher defekt sind?
KomNet Dialog 15587
Stand: 17.09.2015
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Feuerlöscher, Feuerlöschanlagen
Frage:
Was ist zu tun, wenn Feuerlöscher defekt sind? Was ist in der Zeit bis zur Lieferung der neuen Löscher? Erlischt die Nutzungsgenehmigung des Gebäudes? Muss das Gebäude gesperrt werden?
Antwort:
Für defekte Feuerlöscher ist unverzüglich Ersatz zu beschaffen. Die ermittelten bzw. geforderten Löschmitteleinheiten sind in der Arbeitsstätte ständig bereitzuhalten.
Nach Ziffer 2.2. "Maßnahmen gegen Brände" im Anhang der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- müssen Arbeitsstätten "je nach
a) Abmessung und Nutzung,
b) der Brandgefährdung vorhandener Einrichtungen und Materialien,
c) der größtmöglichen Anzahl anwesender Personen
mit einer ausreichenden Anzahl geeigneter Feuerlöscheinrichtungen und erforderlichenfalls Brandmeldern und Alarmanlagen ausgestattet sein.
Nicht selbsttätige Feuerlöscheinrichtungen müssen als solche dauerhaft gekennzeichnet, leicht zu erreichen und zu handhaben sein.
Selbsttätig wirkende Feuerlöscheinrichtungen müssen mit Warneinrichtungen ausgerüstet sein, wenn bei ihrem Einsatz Gefahren für die Beschäftigten auftreten können."
Der Arbeitgeber hat gemäß der ArbStättV dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.
Weiter hat der Arbeitgeber die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, ist die Arbeit insoweit einzustellen (§ 4 Abs. 1 ArbStättV).