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Grundsätzlich ist es so, dass jeder Arbeitgeber selbst Maßnahmen zur Brandbekämpfung treffen muss (§ 10. Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-).Arbeiten zwei Arbeitgeber so eng zusammen, wie Sie das beschreiben, dann müssen Sie sich abstimmen (§ 8 ArbSchG). Dies geschieht in Bezug auf die genannten grundsätzlichen Brandschutzfragen am besten im Rahmen des Miet- oder Pachtvertrages. Fehlt ...
Stand: 25.03.2020
Dialog: 4554
Grundsätzlich muss jeder Arbeitgeber seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen und die Beschäftigten müssen diese beachten (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).In den gemeinsam genutzten Bereichen (z. B. Treppenräume, Cafeteria) gilt natürlich auch die Brandschutzordnung des Betreibers dieser Räume.Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten zu allen relevanten Bestimmungen ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 4249
Unter § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird gefordert, dass der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen hat, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen. Und weiter hat der Arbeitgeber diejenigen ...
Stand: 06.05.2025
Dialog: 24921
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber, der Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte beschäftigt, seine eigene Brandschutzordnung für seinen Betriebsbereich erlassen (§ 10 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG).Bestehen Vorgaben des Vermieters, dann müssen diese zwischen Mieter und Vermieter abgestimmt werden. Dies geschieht in Bezug auf die genannten grundsätzlichen Brandschutzfragen am besten im Rahmen des Miet ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 5465
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ...
Stand: 27.03.2023
Dialog: 5192
Zwar ist der Arbeitgeber sowohl nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Nummer 2.2 des Anhangs) grundsätzlich verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Ein Verbot, welches das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verbietet, lässt sich aber aus diesen oder anderen Rechtsvorschriften pauschal nicht ableiten ...
Stand: 26.11.2024
Dialog: 4855
Die Notwendigkeit von Brandschutzunterweisungen und -übungen sowie Räumungs-Evakierungsübungen ergibt sich aus § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Pflicht zur Durchführung von Räumungsübungen ist in § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" sowie für Menschen mit Behinderungen der ASR V3a.2 "Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten ...
Stand: 24.04.2023
Dialog: 1583
Die Fragen betreffen zwei verschiedene Rechtsbereiche, das Arbeitsschutzrecht (Flucht- und Rettungsplan) und das Baurecht (Brandschutzordnung). Unsere Antwort bezieht sich nur auf das Arbeitsschutzrecht. Ob eventuell durch das Baurecht weitergehende Anforderungen gestellt werden, sollten Sie mit der zuständigen Baubehörde abklären.Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes ...
Stand: 10.04.2018
Dialog: 23568
In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich ...
Stand: 02.08.2024
Dialog: 2170
Das Unterweisen von Beschäftigten - auch in Belangen des Brandschutzes - ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Diese Verpflichtung ergibt sich aus den Vorschriften der §§ 12 und 13 des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG.Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet zudem den Arbeitgeber (§ 10 ArbSchG), entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten ...
Stand: 17.09.2015
Dialog: 12305
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Es ist somit grundsätzlich dem Arbeitgeber überlassen, auf welche Art und Weise in einem Brandfall ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 14874
der Gefährdungsbeurteilung besondere Gefährdungen auftreten können oder aufgrund der örtlichen Gegebenheiten sowie der Nutzungsart mit komplizierten Bedingungen im Gefahrenfall zu rechnen ist, ist unter Berücksichtigung der Anforderungen aus anderen Rechtsgebieten zu prüfen, ob zusätzliche Anforderungen nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) erforderlich sind, z. B. die Aufstellung betrieblicher Alarm ...
Stand: 23.01.2023
Dialog: 14521
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 04.10.2019
Dialog: 6693
1. BrandverhütungsschauenDie Durchführung von Brandverhütungsschauen ist geregelt in § 26 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Nach dieser Vorschrift muss die Gemeinde eine Brandverhütungsschau (in der Regel wahrgenommen durch die Feuerwehr) durchführen, wenn - Gebäude und Einrichtungen in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet ...
Stand: 08.11.2023
Dialog: 1295
Nach den Bestimmungen des § 10 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat der Arbeitgeber entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert in § 4 Abs. 4 "Der Arbeitgeber hat Vorkehrungen ...
Stand: 27.03.2020
Dialog: 5314
Zur Qualifikation für Personen, die nach § 10 Abs. 2 des Arbeitsschutzgesetzes für Aufgaben der Brandbekämpfung und/oder Evakuierung benannt sind, existieren keine erläuternden Arbeitsschutzvorschriften. Extern angebotene Schulungen, die ein ausreichendes Wissen vermitteln, dauern in der Regel weniger als einen Tag. Die Qualifikation kann jedoch auch durch eine interne Unterweisung, die z. B ...
Stand: 10.09.2019
Dialog: 2365
In § 6 Absatz 3 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass die Unterweisung nach Absatz 1 sich auf Maßnahmen der Brandverhütung und Verhaltensmaßnahmen im Brandfall erstrecken muss, insbesondere auf die Nutzung der Fluchtwege und Notausgänge. Diejenigen Beschäftigten, die Aufgaben der Brandbekämpfung übernehmen, hat der Arbeitgeber in der Bedienung der Feuerlöscheinrichtungen zu un ...
Stand: 23.10.2023
Dialog: 42656
Nach § 10 Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zur Evakuierung der anwesenden Personen zu treffen. Eine gute Lösung wäre neben einer akkustisch und optisch anzeigenden Brandmeldeanlage eine Ergänzung durch personengebundene Vibrationsmelder.Solange eine solche Lösung nicht realisiert ist, müssen zumindest organisatorische Maßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört ...
Stand: 23.09.2020
Dialog: 6208
/Bauen/Pflege-_und_Betreuungseinrichtungen/index.php). Nach § 10 Abs. 1 der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und wiederkehrende Prüfungen von Sonderbauten (PrüfVO NRW) sind Einrichtungen mit Räumen für Pflege- und Betreuungsleistungen von mehr als insgesamt 1600 m² Bruttogrundfläche in einem Gebäude von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in Zeitabständen von höchstens 6 Jahren ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 15126
werden. Der Arbeitgeber hat die Maßnahmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit § 3 ArbStättV eigenverantwortlich festzulegen und nach § 6 ArbSchG schriftlich zu dokumentieren. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Welche Rettungsmittel sich in Ihrem Fall am sinnvollsten erweisen und welche ...
Stand: 11.09.2015
Dialog: 22637