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Lässt sich ein generelles Verbot für das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Gestecken während der Advents-/Weihnachtszeit begründen?

KomNet Dialog 4855

Stand: 26.11.2024

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Spezielle Brandgefahren

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Frage:

Wir überlegen, ob wir für die Weihnachtszeit das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecke etc. verbieten sollten (Brandschutz). Bitte nennen Sie uns Argumente für ein solches Verbot und eine belastbare rechtliche Quelle.

Antwort:

Zwar ist der Arbeitgeber sowohl nach § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) als auch nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) (Nummer 2.2 des Anhangs) grundsätzlich verpflichtet Maßnahmen zur Brandbekämpfung zu treffen. Ein Verbot, welches das Aufstellen von Kerzen, Teelichtern, Weihnachtsgestecken etc. verbietet, lässt sich aber aus diesen oder anderen Rechtsvorschriften pauschal nicht ableiten. Ausgenommen sind explosionsgefährdete Bereiche, aber die stehen hier nicht zur Diskussion.

Bei einem Verbot müsste sich der Arbeitgeber auf sein Direktions- bzw. Hausrecht stützen. In diesem Zusammenhang möchten wir auf die VdS-Richtlinie 2000 "Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb" hinweisen.

Wir empfehlen, die Beschäftigten unter Einbeziehung der genannten Informationsquellen über die von advents- und vorweihnachtlichem Schmuck ausgehenden Brandgefahren besonders zu unterweisen, entsprechende organisatorische Maßnahmen zu treffen (z. B. wer sorgt dafür, dass Kerzen nicht unbeaufsichtigt brennen) und geeignete Löschmittel bereitzustellen.

Die Feuerwehren geben Empfehlungen für einen sicherheitsgerechten Umgang. Entsprechende Hinweise finden Sie z. B. beim Deutschen Feuerwehrverband.

Für den Fall, dass nicht vollständig auf Advents- oder weihnachtlichen Kerzenschmuck verzichtet werden soll, sollte auf sog. "flammenlose Kerzen" zurückgegriffen werden.