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Welche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien fordern die Aufstellung von betrieblichen Brandschutzordnungen (Teile A, B und C)?

KomNet Dialog 5192

Stand: 27.03.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Organisatorischer Brandschutz

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Frage:

Bitte informieren Sie mich, welche Gesetze, Verordnungen, Richtlinien die Aufstellung von betrieblichen Brandschutzordnungen (Teile A, B und C) fordern.

Antwort:

In arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften wird eine Brandschutzordnung nicht grundsätzlich gefordert. Maßnahmen des Brandschutzes muss der Arbeitgeber vielmehr gemäß § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Grundlage für die genannten Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.


Zur Festlegung der Maßnahmen, die nach dem Stand der Technik erforderlich sind, kann die DIN 14096 Teil 1-3 "Brandschutzordnung: Allgemeines und Teil A / B / C (Aushang); Regeln für das Erstellen und das Aushängen" herangezogen werden. Normen können Sie kostenpflichtig über den Beuth-Verlag beziehen.


Weitere Forderungen können z. B. aus der DGUV Information 205-001 "Betrieblicher Brandschutz in der Praxis" abgeleitet werden.


Brandschutzordnungen werden auch auf Grund baurechtlicher Bestimmungen gefordert. Hierzu können und dürfen wir keine Aussage treffen. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte direkt an die zuständige Baubehörde.