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Welche Brandschutzpflichten hat eine Firma, die ihren Arbeitsbereich in einem gemieteten Bereich einer anderen Firma hat?

KomNet Dialog 4554

Stand: 25.03.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Brandschutz > Organisatorischer Brandschutz

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Frage:

Eine Firma hat eine Halle, die zu einem Teil an eine andere Firma untervermietet ist. In diesem Teil der Halle sieht es ziemlich unübersichtlich aus. Es wurde eine Brandschutzbegehung durchgeführt, bei der keinerlei Mängel festgestellt wurden. Die Brandschutzbegehung wurde allerdings nur im Auftrag der Hauptfirma, welche den größeren Teil der Halle nutzt, durchgeführt. Diese Firma hat auch an gut zugänglichen Punkten genügend Feuerlöscher stehen. Angenommen es brennt, und es stellt sich heraus, dass der Brandherd in der Ecke der Untermieterfirma zu finden ist, und dort hing kein Feuerlöscher, und der Weg zum nächsten Feuerlöscher war zu weit, wie sieht die Rechtslage dann aus? Kann man der kleinen Firma sagen, dass auch sie eine Brandschutzbegehung durchführen muss?

Antwort:

Grundsätzlich ist es so, dass jeder Arbeitgeber selbst Maßnahmen zur Brandbekämpfung treffen muss (§ 10. Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-).

Arbeiten zwei Arbeitgeber so eng zusammen, wie Sie das beschreiben, dann müssen Sie sich abstimmen (§ 8 ArbSchG). Dies geschieht in Bezug auf die genannten grundsätzlichen Brandschutzfragen am besten im Rahmen des Miet- oder Pachtvertrages. Fehlt zum Beispiel eine Absprache hinsichtlich der zu stellenden Feuerlöscher, muss jeder Arbeitgeber seinen Bereich ausreichend ausstatten. Anhaltepunkte für den Umfang finden sich in der ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände".

Brandschutzbegehungen sind keine zwingende Anforderung, sondern eine Möglichkeit für den Arbeitgeber, sich davon zu überzeugen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Brandschutz ergriffen wurden. Es steht ihm jedoch frei, sich auch auf eine andere Art und Weise zu vergewissern. Er muss jedoch auch die Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen überprüfen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 ArbSchG).