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Nach § 5 der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV - ist der Arbeitgeber nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.Gemäß § 2 Abs. 1 ArbStättV zählen auch Orte im Freien auf einer Baustelle zu einer Arbeitsstätte ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
Im Arbeitsschutzrecht, hier speziell unter § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV ist der Schutz der nicht rauchenden Beschäftigten vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch verankert. Danach hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
nicht vor, wie im Einzelfall der Nichtraucherschutz zu gewährleisten ist. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt; ein Rechtsanspruch für Raucher zu rauchen existiert hingegen auch nicht. Der Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch gilt für alle Räume (Büros, Besprechnungsräume, Pausenraum, Toiletten, Flure, Treppenhaus, etc.). Jeder Arbeitgeber muss ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
Die Arbeitsstättenverordnung besagt in § 5 Abs. 2, dass Nichtraucherschutz gewährleistet werden muss, soweit es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. In einem Heim kommt es daher darauf an, in welchem Rechtsverhältnis die Heimbewohner zum Heimbetreiber stehen. Wenn die Bewohner im Heim entsprechend zu sehen sind, wie die Patienten in einem Krankenhaus, dann muss der Betreiber die Maßnahmen ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
" gekennzeichnet werden. Die Kontrolle über die Einhaltung dieser Normen obliegt den hierfür zuständigen staatlichen Behörden (Gewerbeaufsichtsämter, Bezirksregierung bzw. Ämter für Arbeitsschutz) und den Unfallversicherungsträgern. Die vorgenannten Stellen stehen Ihnen bei weiteren Fragen zum Nichtraucherschutz gerne zur Verfügung. Hinweis: In Betrieben, in denen kein Betriebsrat besteht, hat der Arbeitgeber ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
Ja, das Rauchen und das Dampfen mit der E-Zigarette sind gleichzusetzen.Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber muss zukünftig gegenüber seinen nichtrauchenden Beschäftigten oder der Aufsichtsbehörde den Nachweis führen können, dass er die nach § 5 ArbStättV erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Die Beschäftigten sind nicht mehr gezwungen ihr Recht auf einen Arbeitsplatz in sauberer Luft, also auf körperliche Unversehrtheit, bei Gericht einzuklagen. In diesem Zusammenhang ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
daher nur, wenn nichtrauchende Beschäftigte zu schützen sind. In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts - LAG Frankfurt/Main vom 06.07.1989, Aktenzeichen: 9 Sa 1295/88 hin. In den Leitsätzen der Gerichtsentscheidung heißt es: 1. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Eigentums- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
der Nichtraucher.Sofern ein Betriebsrat existiert, sollten Sie ihn ansprechen. Der Betriebsrat hat die Möglichkeit eine Betriebsvereinbarung zum Schutze der Nichtraucher mit dem Arbeitgeber abzuschließen.Grundsätzlich muss jeder Betrieb nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 eine Betriebsärztin/ einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss (Ziffer 3.6 Anhang zur ArbStättV). Der Arbeitgeber ist verpflichtet die Einhaltung dieser Schutzbestimmung zu gewährleisten, d. h. grundsätzlich sicherzustellen, dass auch durch E-Zigaretten keine gesundheitsgefährdende Stoffe in den Arbeitsraum emittiert werden und ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden ist. Bei der Bewertung sollte ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134
Gemäß § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebs und die Art ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Gemäß § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Sofern ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
ein Mietshaus handeln, welches ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, handelt es sich um eine rein mietrechtliche Frage, die von hier aus nicht beantwortet werden kann. Wir empfehlen ggf. eine entsprechende Frage an einen Vetreter der rechtsberatenden Berufe oder eine entsprechende Stelle zu richten. ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 3925
Ja! Der Nichtraucherschutz für die Beschäftigten ist im § 5 Arbeitsstättenverordnung geregelt: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25367
Um der Gefährdung durch das Passivrauchen Rechnung zu tragen und die Nichtraucher zu schützen, wurde am 3. Oktober 2002 die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch den § 3a ergänzt. Dieser verpflichtete den Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebes wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Mit Inkrafttreten ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
ambulanten Pflegedienst wird die Befugnis des Arbeitgebers, Arbeitsplatzbegehungen in den Privatwohnungen der zu Pflegenden durchzuführen, in der Regel mit in den Pflegevertrag aufgenommen.Wurde im Pflegevertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen, hat der Arbeitgeber kein Recht, gegen den Willen des Wohnungsinhabers eine entsprechende Arbeitsplatzbegehung durchzuführen.Die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.12.2023
Dialog: 1131
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
unzumutbar sein. Ziffer 3.6 Abs. 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- schreibt vor, dass in umschlossenen Arbeitsräumen, zu denen auch ein Pausenraum gehört, ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muss. Mit unzumutbaren Gerüchen belastete Luft (`kalter Rauch`) erfüllt diese Anforderung auf keinen Fall. Ein ehemals von Rauchern genutzter Pausenraum sollte ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871