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Ist der Nichtraucherschutz erfüllt, wenn die Nichtraucher schriftlich bestätigen, dass sie Räume, die auch von Rauchern genutzt werden, freiwillig nutzen?

KomNet Dialog 9640

Stand: 29.08.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Nichtraucherschutz

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Frage:

Kommt der Unternehmer den Anforderungen des § 5 ArbStättV (Nichtraucherschutz) nach, wenn er sich von den Nichtrauchern schriftlich bestätigen lässt, dass die Nichtraucher Räume (z.B. Kurzpausenräume, Teeküchen, Pausenräume, etc.), die auch von Rauchern genutzt werden, freiwillig nutzen (sich in Räumen freiwillig aufhalten, in denen geraucht wird). Oder muss das Rauchen verboten werden, da keine Ausweichmöglichkeiten (alternative Pausenräume) für Raucher vorhanden sind (außer im Freien)?

Antwort:

Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig zu werden, wenn gegen den Nichtraucherschutz im Betrieb verstoßen wird.


Da es sich bei der Arbeitsstättenverordnung um öffentliches Recht handelt, müssen die dort festgelegten Regelungen zum Schutze der Beschäftigten auch dann beachtet werden, wenn Beschäftigte auf einzelne Regelungen freiwillig verzichten würden. D. h. eine freiwillige Vereinbarung der nichtrauchenden Beschäftigten mit dem Arbeitgeber zur Tolerierung des Passivrauchens ist nicht möglich.


Sofern im Betrieb einzelne Raucherräume eingerichtet sind, bleibt es den nichtrauchenden Beschäftigten natürlich freigestellt, diese aufzusuchen oder nicht. Im Ergebnis muss sichergestellt werden, dass zu den Bereichen, zu denen die nichtrauchenden Beschäftigte Zutritt haben (z. B. Arbeitsraum, Arbeitsplatz, Besprechungsräume, Verkehrswege wie Treppenraum und Flur, Pausen-, Umkleide-, Wasch- und Toilettenräume), der Nichtraucherschutz gewährleistet ist.