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Ist es erlaubt, im Hausflur eines Mietshauses zu rauchen?
KomNet Dialog 3925
Stand: 28.09.2015
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Nichtraucherschutz
Frage:
Ist es erlaubt im Hausflur eines Mietshauses zu rauchen?
Antwort:
Sofern in dem Mietshaus Arbeitsstätten eingerichtet sind, unterliegt das Gebäude grundsätzlich der Arbeitsstättenverordnung. Unter § 5 der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV sind Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen:
Auf den Hausflur eines Mietshauses mit Arbeitsstätte wäre § 5 Abs. 2 ArbStättV anzuwenden, so dass hier der Nichtraucherschutz stark eingeschränkt ist.
Sollte es sich um ein Mietshaus handeln, welches ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird, handelt es sich um eine rein mietrechtliche Frage, die von hier aus nicht beantwortet werden kann. Wir empfehlen ggf. eine entsprechende Frage an einen Vetreter der rechtsberatenden Berufe oder eine entsprechende Stelle zu richten.