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Kann der Arbeitgeber über sein Hausrecht das Dampfen mit der E-Zigarette dem Rauchen gleichsetzen und auch dafür ein Rauchverbot aussprechen?

KomNet Dialog 43959

Stand: 21.06.2024

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Nichtraucherschutz

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Frage:

Kann der Arbeitgeber über sein Hausrecht das Dampfen mit der E-Zigarette dem Rauchen gleichsetzen und auch dafür ein Rauchverbot aussprechen?

Antwort:

Ja, das Rauchen und das Dampfen mit der E-Zigarette sind gleichzusetzen.

Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:

"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen."