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. Der Nichtraucherschutz gilt sogar für Felder, Wälder und sonstige Flächen, die zu einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb gehören, aber außerhalb seiner bebauten Fläche liegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 ArbStättV). Dementsprechend wäre der Arbeitgeber verpflichtet, dort das Rauchen zu verbieten, wenn dies eine erforderliche Maßnahme wäre, um die nicht rauchenden Beschäftigten an diesem Ort zu schützen ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 5039
Ja, das Rauchen und das Dampfen mit der E-Zigarette sind gleichzusetzen.Nach § 5 Absatz 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt Folgendes:"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Rauche und Dämpfe von Tabak- und Cannabisprodukten sowie elektronischen Zigaretten geschützt ...
Stand: 21.06.2024
Dialog: 43959
Frage: Verbietet der neue § 5 ArbStättV die Beschäftigung von Rauchern und Nichtrauchern in einem Büroraum? Antwort: Grundsätzlich hat nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- der Arbeitgeber die für die Beschäftigten mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Der § 5 ArbStättV stärkt das Recht des Nichtrauchers ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 2408
Belegschaft ab. Diese zu beurteilen ist in erster Linie Sache der Betriebspartner (Arbeitgeber/Personal-, Betriebsrat), denen deshalb ein weiter Gestaltungsfreiraum zukommt.Ein ausgesprochenes Rauchverbot im Betrieb rein mit dem Ziel, die rauchenden Beschäftigten von - für sie selber – gesundheitsschädlichen Gewohnheiten, d. h. dem Rauchen abzubringen, ist nicht zulässig.Ein durch den Arbeitgeber ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 251
Nach § 5 "Nichtraucherschutz" der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wird der Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Seitdem hat jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter ein einklagbares Recht auf geeignete Regelungen zum Nichtraucherschutz ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6561
daher nur, wenn nichtrauchende Beschäftigte zu schützen sind. In diesem Zusammenhang weisen wir auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts - LAG Frankfurt/Main vom 06.07.1989, Aktenzeichen: 9 Sa 1295/88 hin. In den Leitsätzen der Gerichtsentscheidung heißt es: 1. Der Arbeitgeber ist aufgrund seines Eigentums- und Hausherrenrechts grundsätzlich berechtigt, einseitig ein Rauchverbot am Arbeitsplatz ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 1855
geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes Rauchverbot zu erlassen. Aus dem Arbeitsschutzrecht können aber keine Forderungen abgeleitet werden, dass der Arbeitgeber Maßnahmen zu treffen hat, um Beschäftigten das Rauchen zu ermöglichen. Daher besteht für Raucher kein Rechtsanspruch auf einen witterungsgeschützten ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13022
nicht vor, wie im Einzelfall der Nichtraucherschutz zu gewährleisten ist. Durch den § 5 ArbStättV wird kein generelles Rauchverbot für Arbeitsstätten festgelegt; ein Rechtsanspruch für Raucher zu rauchen existiert hingegen auch nicht. Der Schutz der Nichtraucher vor Belästigungen durch Tabakrauch gilt für alle Räume (Büros, Besprechnungsräume, Pausenraum, Toiletten, Flure, Treppenhaus, etc.). Jeder Arbeitgeber muss ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 6226
Sofern in dem Mietshaus Arbeitsstätten eingerichtet sind, unterliegt das Gebäude grundsätzlich der Arbeitsstättenverordnung. Unter § 5 der Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV sind Regelungen zum Nichtraucherschutz getroffen: Auf den Hausflur eines Mietshauses mit Arbeitsstätte wäre § 5 Abs. 2 ArbStättV anzuwenden, so dass hier der Nichtraucherschutz stark eingeschränkt ist. Sollte es sich um ein ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 3925
Raumluftuntersuchung geben. Da eine Renovierung bzw. Reinigung aber in den meisten Fällen kostengünstiger sein wird, als eine nach den Regeln der Technik durchgeführte Raumluftmessung, dürfte diese vorzuziehen sein. Selbst wenn die freigesetzte Schadstoffmenge an der Nachweisgrenze liegen sollte, so wird erfahrungsgemäß die Geruchsbelastung in einem von Rauchern genutzten Pausenraum für nicht rauchende Personen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 4871
Die Rechtslage der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- ist klar und unmissverständlich. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind (ArbStättV § 5). Mit der Regelung in § 5 der Arbeitsstättenverordnung ist nunmehr der Arbeitgeber verpflichtet, tätig ...
Stand: 29.08.2019
Dialog: 9640
Grundsätzlich sind auch in einer Justizvollzugsanstalt die arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften anzuwenden. Für die Beschäftigten JVA ist das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) anwendbar. Weiterhin handelt es sich um Arbeitsstätten im Sinne der Arbeitsstättenverordnung. Demzufolge muss der Arbeitgeber / Dienststellenleiter die Anwendung des § 5 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV ...
Stand: 27.03.2024
Dialog: 6278
dieses aufgrund der besonderen Situation, hier das Reinigen von „Raucherräumen", in denen Suchtpatienten rund um die Uhr rauchen, nicht möglich ist, hat der Arbeitgeber nach Abs. 2 die Möglichkeit bei Einrichtung und Betrieb von Arbeitsräumen der Natur des Betriebes entsprechende und der Art der Beschäftigung angepasste technische oder organisatorische Maßnahmen nach Absatz 1 zum Schutz der nichtrauchenden ...
Stand: 18.02.2020
Dialog: 43052
ambulanten Pflegedienst wird die Befugnis des Arbeitgebers, Arbeitsplatzbegehungen in den Privatwohnungen der zu Pflegenden durchzuführen, in der Regel mit in den Pflegevertrag aufgenommen.Wurde im Pflegevertrag keine entsprechende Vereinbarung getroffen, hat der Arbeitgeber kein Recht, gegen den Willen des Wohnungsinhabers eine entsprechende Arbeitsplatzbegehung durchzuführen.Die Gefährdungsbeurteilung ...
Stand: 14.12.2023
Dialog: 1131
Um der Gefährdung durch das Passivrauchen Rechnung zu tragen und die Nichtraucher zu schützen, wurde am 3. Oktober 2002 die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- durch den § 3a ergänzt. Dieser verpflichtete den Arbeitgeber dazu, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die nichtrauchenden Arbeitnehmer seines Betriebes wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch zu schützen. Mit Inkrafttreten ...
Stand: 16.04.2019
Dialog: 19026
Die Arbeitsstättenverordnung - ArbstättV - verpflichtet den Arbeitgeber den Schutz seiner Arbeitnehmer vor Tabakrauch zu gewährleisten (§ 5 ArbStättV). Diese Pflicht erstreckt sich auf alle Gebäude, Freiflächen und Räume (insbesondere auch Arbeitsräume und Pausenräume) in seinem Betrieb. Der Arbeitgeber kann seiner Schutzpflicht durch bauliche, technische oder organisatorische Maßnahmen ...
Stand: 29.09.2015
Dialog: 13522
für alle Räume festlegen, also auch für die Räume, in denen sich die Heimbewohner aufhalten. Dann wäre zumindest eine Regelung denkbar, dass nur in bestimmten Räumen überhaupt geraucht werden darf. D. h. auch Heimbewohner dürften nur in diesen Räumen rauchen. Es wäre aber auch eine Regelung denkbar, dass in den Räumen, in denen sich die Heimbewohner überwiegend aufhalten, nicht geraucht werden darf ...
Stand: 28.09.2015
Dialog: 2452
Der Arbeitgeber ist aufgrund der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), hier insbesondere § 5 ArbStättV, dazu verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Auch die arbeitsgerichtlichen Urteile unterstützen eindeutig und (fast) ausschließlich die Position ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 4026
Ja! Der Nichtraucherschutz für die Beschäftigten ist im § 5 Arbeitsstättenverordnung geregelt: "Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind. Soweit erforderlich, hat der Arbeitgeber ein allgemeines oder auf einzelne Bereiche der Arbeitsstätte beschränktes ...
Stand: 26.11.2015
Dialog: 25367
gesundheitsgefährdende Stoffe bei der E-Zigarette entstehen und freigesetzt werden, können wir derzeit nicht treffen. Arbeitsschutzrechtlich kann die Frage, ob die Forderung des § 5 (1) Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, wonach der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen hat, damit die nichtrauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 15134