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Für die Errichtung und die spätere Benutzung von Gerüsten sind die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften. Danach hat der Gerüstersteller sicherzustellen, dass das Gerüst nach Fertigstellung vor Übergabe ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
der Baustelle gegen unbefugtes Betreten, sind die Ordnungsämter zuständige Ansprechpartner; verantwortlich ist hierfür im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht der Bauherrn. ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 26008
ist in regelmäßigen Intervallen von mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person vorzunehmen.- Anschlagpunkte müssen - bei einem Benutzer/ einer Benutzerin - eine Kraft von mindestens 7,5 kN aufnehmen können.Ergänzende Bestimmungen sind in den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften dargelegt, insbesondere in der DGUV Regel 112-198 "Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz ...
Stand: 16.01.2024
Dialog: 6580
. der Statik des Treppenturms aus Systemteilen eines Gerüstes zu entnehmen. Siehe hierzu Pkt. 4.6.1 der TRBS 2121 Teil 1:"Jede Gerüstlage, die als Arbeits- und Zugangsbereich genutzt werden kann, muss während der Benutzung durch Seitenschutz gesichert sein. Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz sind dann nicht erforderlich, wenn die Arbeits- und Zugangsbereiche höchstens 0,30 m von anderen tragfähigen ...
Stand: 09.08.2021
Dialog: 10337
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
eine günstige Lösung gegen Niederschlagswasser. Ein Nachteil besteht darin, dass man nicht mehr sieht, ob sich unter der Folie Risse bilden und wie sich das Material verhält.Grundlage für die Festlegung der jeweils geeigneten Arbeitsschutzmaßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber u.a. den Stand der Technik ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 8178
(BetrSichV). Die Benutzung von Gerüsten durch Beschäftigte wird durch die Nummer 3.1 und 3.2 Anhang 1 BetrSichV geregelt.Unter 3.1.8. Anhang 1 BetrSichV ist festgelegt, dass Arbeiten auf Gerüsten nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn die Witterungsverhältnisse die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten nicht beeinträchtigen. Insbesondere dürfen die Arbeiten nicht begonnen oder fortgesetzt ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
Ja, alle Beschäftigten, die während ihrer Arbeit einer Absturzgefährdung ausgesetzt sind, die nicht durch technische und organisatorische Maßnahmen oder kollektive Absturzsicherungen, wie Geländer, Netze, o.ä. verhindert werden kann, müssen sich durch geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) sichern. Das ist die Grundpflicht des Arbeitgebers gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 5835
aus transporttechnischen Gründen nicht bereits werkseitig angebracht sind.2.3 Zubehör sind Teile, die zur sicheren Benutzung der Leiter aufgrund der Arbeitsbedingungen und/oder des Untergrundes erforderlich sind.3 GefährdungsbeurteilungIm Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV sind die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Leitern ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
Für die Errichtung und die Benutzung von Gerüsten ist die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), insbesondere Anhang 1 Nummer 3 und die TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" die maßgebliche Vorschrift bzw. technische Regel.Danach gelten als geeigneter Zugang zu Arbeitsplätzen auf Gerüsten ausschließlich Aufzüge, Transportbühnen, Treppen ...
Stand: 03.07.2024
Dialog: 15078
ist dagegen nicht als Alternative zu sehen, da aufgrund der häufigen Leiterunfälle in der jüngeren Vergangenheit sowie des Risikos des Umfallens und des Abrutschens die Berufsgenossenschaft den Einsatz von Leitern bei der täglichen Arbeit auf Baustellen sehr kritisch sieht. Dabei ist die Benutzung von Leitern auf Baustellen nicht grundsätzlich untersagt. Vielmehr hat der Arbeitgeber im Rahmen ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19074
des Gerüstbenutzers:Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche benutzen lässt, trägt Verantwortung dafür, dass sich diese in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Er ist verantwortlich für die Sicherheit seiner Beschäftigten und für Beschäftigte, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz für ihn tätig sind. Jeder Arbeitgeber sollte das Gerüst vor der ersten Benutzung auf dessen sichere Funktion überprüfen ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
Die Vorschriften des Arbeitsschutzes wie das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gelten für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit.Für selbständige Fuger ohne Beschäftigte gelten diese Vorschriften nicht.Das berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 15634
nach § 12 von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera) den Plan für den Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,b) den sicheren Auf-, Ab- oder Umbau des betreffenden Gerüsts,c) vorbeugende Maßnahmen gegen Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz oder des Herabfallens von Gegenständen,d ...
Stand: 06.02.2024
Dialog: 43898
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln (§ 3 BetrSichV)."Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
Verletzungspotenzial, welches im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bewertet werden muss. Insofern sind Schutzmaßnahmen gegen eine Verletzung durch Bewehrungseisen erforderlich, falls im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ein Risiko erkannt worden ist. Dies ist auf Baustellen in vielen Fällen gegeben. Die Industrie hat hier bereits seit vielen Jahren verschiedene Produkte zu rationellen und effektiven Abdeckung ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Nummer 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
. gegen Vorgaben das Bauherrn oder Auftraggeber verstoßen und andere Verbraucher zum Einsatz bringen. Dies muss nicht einmal beabsichtigt sein, sondern kann aus Unwissenheit geschehen.Da die PRCDS (mobile Fehlerstromschutzschalter) die Sicherheit aber auf jeden Fall erhöhen und dem Stand der Technik entsprechen, sind diese, unter Beachtung der Grundpflichten des Arbeitgebers (Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949