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Wenn auf einer Baustelle eine voll funktionsfähige und geprüfte Baustromverteilung steht, muss ich dann trotzdem meine Kabelverbindungen über einen PRCDS anschließen?

KomNet Dialog 42949

Stand: 02.12.2019

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Gerüste, Absturzsicherungen

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Frage:

Hallo, wenn auf einer Baustelle eine voll funktionsfähige und geprüfte Baustromverteilung steht, muss ich dann trotzdem meine Kabelverbindungen über einen PRCDS anschließen oder reicht die geprüfte Baustromverteilung? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antwort:

Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung im Freien, dass die sichere Verwendung der Arbeitsmittel ungeachtet der Witterungsverhältnisse stets gewährleistet.


Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet den Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Arbeitssicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinflussen.... Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz anzustreben.


Ein Baustellenbetrieb wirkt durch den üblichen Ablauf erheblich auf die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ein, sei es durch mechanische Beanspruchungen oder Witterungsbedingungen. Gleichzeitig werden die unterschiedlichsten Betriebsmittel mit auf die Baustelle gebracht und eingesetzt.


Nur weil eine voll funktionsfähige und geprüfte Baustromverteilung vorhanden ist (absolute Mindestvoraussetzung) heißt das nicht, dass die Welt in Ordnung ist und man auf alles weitere verzichten kann, da damit noch längst nicht geklärt ist, ob diese Baustromverteilung für die entsprechenden Gerätetypen überhaupt geeignet ist. Dies kann nur durch eine Gefährdungsbeurteilung geklärt werden. Dabei sind nicht nur die eigenen Geräte zu berücksichtigen, sondern auch die Möglichkeit, dass andere Gewerke ggf. gegen Vorgaben das Bauherrn oder Auftraggeber verstoßen und andere Verbraucher zum Einsatz bringen. Dies muss nicht einmal beabsichtigt sein, sondern kann aus Unwissenheit geschehen.


Da die PRCDS (mobile Fehlerstromschutzschalter) die Sicherheit aber auf jeden Fall erhöhen und dem Stand der Technik entsprechen, sind diese, unter Beachtung der Grundpflichten des Arbeitgebers (Arbeitsschutzgesetz) einzusetzen.