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Braucht ein Treppenturm aus Gerüst-Bauelementen ein Bordbrett?

KomNet Dialog 20436

Stand: 22.07.2021

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Gerüste, Absturzsicherungen

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Frage:

Braucht ein Treppenturm aus Gerüst-Bauelementen ein Bordbrett?

Antwort:

Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".


Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- in Verbindung mit der ASR A1.8 "Verkehrswege" sowie der ASR A2.1 "Schutz gegen Absturz und herabfallende Gegenstände".


Gemäß DGUV Regel 101-002 "Treppen bei Bauarbeiten" zählen Treppentürme neben Bautreppen und Gerüsttreppen zu "vorübergehend errichteten Baukonstruktionen, die als Zugang bei Bauarbeiten verwendet werden". Treppentürme im Sinne dieser Regel sind mehrläufige Treppen, die aus serienmäßig hergestellten Bauteilen bestehen und turmartig ausgebildet sind.

Regelungen über Zugänge und Treppen bei Gerüsten finden sich auch in der LASI - Veröffentlichung Nr. 37 vom Juni 2011 (BGI 663) unter Ziffer 4.5 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits und Schutzgerüsten".


Sind gemäß Aufbau- und Verwendungsanleitung des jeweiligen Gerüstes Bordbretter vorgesehen, so sind diese auch zu verwenden. Eine generelle Vorschrift zur Verwendung von Bordbrettern bei Treppentürmen aus Gerüstbauelementen besteht jedoch nicht.


Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Arbeitgeber über die baustellenbezogene Gefährdungsbeurteilung unter Berücksichtigung der o.g. Regelungen, dem Gerüststandort, dem zu erwartendem Personenaufkommen/ Personenfrequentierung und Material- oder Werkzeugtransport, die Notwendigkeit von Bordbrettern zu beurteilen hat.


Hingegen ist bei "innenliegenden Leiteraufstiegen" in einer Gerüstkonstruktion die Montage eines dreiteiligen Seitenschutzes zwingend vorgeschrieben.