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Müssen beim Schmutzwasserkanalbau (Tiefen bis 3,55 m) Treppentürme eingesetzt werden?
KomNet Dialog 19074
Stand: 13.11.2018
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Arbeiten auf Baustellen, Sicherungsmaßnahmen
Frage:
Es handelt sich um eine Straßenbaumaßnahme: Schmutzwasserkanalbau in einer Tiefenlage von ca. 1,75 m bis ca. 3,55 m., zusätzlich wird ein Mauerwerkschacht DN 1500 eingebaut. Wie soll der sichere Zugang erfolgen, mittels Leiter oder Treppenturm? Wie praktikabel bzw. verhältnismäßig ist die Einsetzung von Treppentürmen bei solchen Baumaßnahmen.
Antwort:
Auch für den Einsatz von Beschäftigten auf einer Straßenbaustelle - wie im vorliegenden Fall - gilt das Arbeitsschutzgesetz. Dieses schreibt eine Beurteilung der Gefährdungen der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz vor.
Zu dem Arbeitsplatz führen baustellentypische Verkehrswege, die in sich auch wieder Gefährdungen tragen. Deswegen sollten diese Gefährdungen auch mit beurteilt werden. Im Ergebnis wird die Beurteilung, die von einem fachkundigen SiGeKo erstellt werden sollte, ergeben, dass es für den Abstieg in die Arbeitsgrube bis -3,55 m auch andere Möglichkeiten als den Einsatz von Treppentürmen oder Leitern gibt.
So könnte in Abhängigkeit von der zur Verfügung stehenden Fläche auch ein entsprechend angepasstes Gerüst dieselben Dienste wie ein Treppenturm leisten. Ein Zugang in die Grube über Leitern ist dagegen nicht als Alternative zu sehen, da aufgrund der häufigen Leiterunfälle in der jüngeren Vergangenheit sowie des Risikos des Umfallens und des Abrutschens die Berufsgenossenschaft den Einsatz von Leitern bei der täglichen Arbeit auf Baustellen sehr kritisch sieht. Dabei ist die Benutzung von Leitern auf Baustellen nicht grundsätzlich untersagt. Vielmehr hat der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährungsbeurteilung zu ermitteln, wann Leitern benutzt werden können.