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, durch welche die Sicherheit der Beschäftigten stets gewährleistet ist. Hierfür ist der Arbeitgeber verantwortlich.Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Gerüste nur unter der Aufsicht einer fachkundigen Person und nach Unterweisung nach § 12 BetrSichV von fachlich hierfür geeigneten Beschäftigten auf-, ab- oder umgebaut werden. Die Unterweisung hat sich insbesondere zu erstrecken auf Informationen übera ...
Stand: 02.06.2023
Dialog: 43779
Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5,6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden.Die Gefährdungsbeurteilung muss sowohl wegen des möglichen Vorhandenseins biologischer Arbeitsstoffe (z. B. Legionellen) auf Grundlage der Biostoffverordnung (BioStoffV ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 6015
an die sichere Verwendung von Gerüste gestellt die mit Holzgerüsten nicht einzuhalten sind. Fazit:Holzgerüste erfüllen nicht mehr den Stand der Technik, die sicherheitstechnischen Anforderungen sowohl beim Auf- und Abbau und die sichere Verwendung können nicht erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie u.a. hier: https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS-2121 ...
Stand: 07.09.2020
Dialog: 43276
unter Berücksichtigung der verschiedenen Leiterbauarten und ggf. Zubehör zu ermitteln. Auf TRBS 1111 "Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung" wird hingewiesen.Bei der Gefährdungsbeurteilung ist auch zu prüfen, ob die Verwendung von Leitern erforderlich ist. Gemäß Nr. 3.1.2 des Anhangs 1 der BetrSichV ist bei der Auswahl der Zugangsmittel zu hoch gelegenen Arbeitsplätzen, an denen zeitweilige ...
Stand: 13.11.2018
Dialog: 19362
beschrieben:“Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lasst, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte Person auf offensichtliche Mängel durchzuführen bzw. durchführen zu lassen (§ 4 Absatz 5 Satz 3 BetrSichV).....Dabei ist die Inaugenscheinnahme auf Grundlage der Kennzeichnung des Gerüstes ...
Stand: 09.09.2021
Dialog: 43560
Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beim Arbeitgeber. Jeder Arbeitgeber trägt somit für seine Beschäftigten die grundsätzliche Verantwortung für die Erfüllung der sich aus den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften ergebenden Anforderungen.Ein Gerüst ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung ...
Stand: 05.01.2024
Dialog: 12705
Ein Teleskoplader, der Beschäftigten bei der Arbeit überlassen wird, ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Grundsätzlich muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln (§ 3 BetrSichV)."Ist die Verwendung von Arbeitsmitteln mit besonderen Gefährdungen ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 23422
, und technische Schutzmaßnahmen haben Vorrang vor individuellen Maßnahmen. Nach § 5 hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zur ermitteln, welche Gefährdungen für die Beschäftigten vorhanden sind und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind, um diese dann umzusetzen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen.Aufragende Bewehrungseisen haben in vielen Fällen ein hohes ...
Stand: 22.05.2024
Dialog: 43950
1. Wer trägt die Verantwortung? Die Frage nach der der Verantwortung ist differenziert zu betrachten: Verantwortlichkeiten des Gerüsterstellers: Der Arbeitgeber, der Gerüste erstellt, ist für den sicheren Auf-, Um- und Abbau sowie deren sichere Lagerung, den sicheren Transport und die Prüfung nach der Montage der Gerüste verantwortlich. Er stellt dem Nutzer/Auftraggeber ein ordnungsgemäßes Gerüst ...
Stand: 05.11.2024
Dialog: 12871
"Gemäß § 3 Absatz 6 Satz 6 [Betriebssicherheitsverordnung] BetrSichV hat der Arbeitgeber zu ermitteln und festzulegen, welche Voraussetzungen die zur Prüfung befähigten Personen erfüllen müssen, die von ihm mit den Prüfungen von Arbeitsmitteln nach den §§ 14, 15 und 16 BetrSichV zu beauftragen sind. Dabei gilt § 2 Absatz 6 BetrSichV. Hierbei hat der Arbeitgeber zu gewährleisten ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 18758
: die Verantwortlichkeit der Arbeitgeber für die Erfüllung ihrer Arbeitsschutzpflichten (wie z. B. auch die Gestaltung der Unterkünfte!) wird durch die Koordinationspflichten der §§ 2 und 3 der BaustellV NICHT berührt!Eine Verantwortung sowohl des Koordinators als auch aller anderen sachkundigen Personen kann sich allerdings aus dem bürgerlichen Recht herleiten. Wenn ein dem Koordinator nachweislich bekannter ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 4507
Gemäß §6 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln" hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher betrieben werden. Weiter hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass vorhandene Schutzeinrichtungen verwendet werden, dass erforderliche Schutz- und Sicherheitseinrichtungen funktionsfähig sind und bei Verwendung ...
Stand: 02.12.2019
Dialog: 42949
Gemäß § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Im Rahmen ...
Stand: 08.01.2024
Dialog: 21367
gemäß § 4 Absatz 5 Satz 3 ist vom Gerüstnutzer eine qualifizierte Person zu beauftragen."Im Abschnitt 5.3 „Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle vor dem Gebrauch" ist Folgendes nachzulesen:„Jeder Arbeitgeber, der Gerüste oder Teilbereiche von Gerüsten von Beschäftigten gebrauchen lässt, hat zuvor eine Inaugenscheinnahme und erforderlichenfalls eine Funktionskontrolle durch eine qualifizierte ...
Stand: 07.03.2025
Dialog: 43805
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Benutzung von Arbeitsmitteln, die für zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen bereitgestellt werden, vom Arbeitgeber die Mindestanforderungen gemäß Nummer 3.2 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einzuhalten sind.Die dort genannten Anforderungen betreffen auch das Errichten von Gerüsten.Wesentliche Forderungen ...
Stand: 09.01.2024
Dialog: 14341
an den Gerüstbenutzer durch eine befähigte Person geprüft wird. Die Prüfung erfolgt auf der Grundlage der von dem Gerüstersteller oder von dem für den Aufbau verantwortlichen Arbeitgeber erstellten Montageanweisung und hat den Zweck, sich von dem ordnungsgemäßen Aufbau und der sicheren Funktion des Gerüstes zu überzeugen.Der Arbeitgeber, der Beschäftigte auf Gerüsten oder Teilbereichen davon tätig werden lässt, muss ...
Stand: 28.10.2024
Dialog: 13631
Treppentürme sind Arbeitsmittel gemäß der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Somit gelten neben den Anforderungen zur Bereitstellung durch den Arbeitgeber und die Benutzung durch den Arbeitnehmer auch die Mindestvorschriften gemäß Anhang 2 BetrSichV sowie die Regelungen zur TRBS 2121 "Gefährdung von Personen durch Absturz".Es gelten weiterhin die Anforderungen des Anhangs Ziffer 1.8 ...
Stand: 22.07.2021
Dialog: 20436
Ein Baukran ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV fordert unter § 6 Absatz 1, dass der Arbeitgeber darauf zu achten hat, dass die Beschäftigten in der Lage sind, die Arbeitsmittel zu verwenden, ohne sich oder andere Personen zu gefährden.Unter Nummer 2 des Anhangs 1 der BetrSichV sind Mindestanforderungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln ...
Stand: 08.08.2022
Dialog: 6655
eine günstige Lösung gegen Niederschlagswasser. Ein Nachteil besteht darin, dass man nicht mehr sieht, ob sich unter der Folie Risse bilden und wie sich das Material verhält.Grundlage für die Festlegung der jeweils geeigneten Arbeitsschutzmaßnahme ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen hat der Arbeitgeber u.a. den Stand der Technik ...
Stand: 17.01.2024
Dialog: 8178
werden. (3) Abweichend von Absatz 2 kann auf einen Sicherungsposten verzichtet werden, wenn durch geeignete Einrichtungen sichergestellt ist, daß Personen nicht gefährdet werden können." Welche Maßnahmen im Einzelfall zu treffen sind, muss der Arbeitgeber grundsätzlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen.Beim Erstellen der Gefährdungsbeurteilung kann sich der Arbeitgeber ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 12593