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Sind Holzgerüste auf Baustellen noch zulässig ?

KomNet Dialog 43276

Stand: 07.09.2020

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Baustellen > Gerüste, Absturzsicherungen

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Frage:

Sind Holzgerüste auf Baustellen noch zulässig ?

Antwort:

Ein unmittelbares Verbot ist hier nicht bekannt, allerdings entsprechen Holzgerüste nicht mehr dem Stand der Technik, der u.a.in folgenden Normen beschrieben wird:

 

Für Arbeitsgerüste sind die DIN EN 12810 "Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen" und DIN EN 12811 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke" mit ihren Teilen sowie die nationalen Normen DIN 4420-1 und DIN 4420-3 "Arbeits- und Schutzgerüste". Für Traggerüste gelten die DIN EN 12812 "Traggerüste - Anforderungen, Bemessung und Entwurf" und die DIN EN 12813 "Temporäre Konstruktionen für Bauwerke - Stützentürme aus vorgefertigten Bauteilen".

 

In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Verbindung mit der TRBS 2121 Teil 1 "Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten" werden konkrete Anforderungen an die sichere Verwendung von Gerüste gestellt die mit Holzgerüsten nicht einzuhalten sind.

 

Fazit:

Holzgerüste erfüllen nicht mehr den Stand der Technik, die sicherheitstechnischen Anforderungen sowohl beim Auf- und Abbau und die sichere Verwendung können nicht erfüllt werden.

 

Weitere Informationen finden Sie u.a. hier:

 

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS-2121-Teil-1.html

 

https://www.bgbau.de/fileadmin/Medien-Objekte/Medien/Bausteine/408/408.pdf 


Hinweis:

Normen können kostenpflichtig über den BEUTH Verlag bezogen werden.