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für die ortsveränderliche Verwendung, die nicht regelmäßig an einem Arbeitsplatz verwendet werden" Die allgemeinen Anforderungen des Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind jedoch für diese Arbeitsmittel (Smartphone) anzuwenden. Für die Smartphones der Beschäftigten im Innendienst gilt hingegen die ArbStättV, da Sie an einem Arbeitsplatz verwendet werden. Im Anhang ...
Stand: 27.03.2017
Dialog: 22731
, Datenschutzbeaftragter) in die private Wohnung des Mitarbeiters vereinbart werden.In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist im Anwendungsbereich festgelegt, dass die Verordnung für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit gilt. Der Arbeitgeber bleibt daher nur dann für die Arbeitsmittel verantwortlich ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 4332
an die Softwareergonomie.Außerdem gilt § 6 Grundlegende Schutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Dort steht u.a. „Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitsmittel sicher verwendet und dabei die Grundsätze der Ergonomie beachtet werden."Die DGUV hat die folgenden Schriften herausgegeben, in denen die Softwareergonomie behandelt wird:DGUV Regel 115-401 Branche ...
Stand: 19.07.2023
Dialog: 43791
Ein Bürostuhl ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Danach darf der Arbeitgeber den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitstellen, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet sind und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind (§ 4 BetrSichV).Grundsätzlich ist jedes Arbeitsmittel somit ...
Stand: 24.03.2023
Dialog: 15164
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten. ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 1688
Ihre Frage bezieht sich auf die Definition für Telearbeitsplätze im § 2 Abs.7 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) :"Telearbeitsplätze sind vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten, für die der Arbeitgeber eine mit den Beschäftigten vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und die Dauer der Einrichtung festgelegt hat. Ein Telearbeitsplatz ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28775
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) gilt für die Verwendung von Arbeitsmitteln (§ 1 BetrSichV). Die genannten Bürogeräte sind gemäß § 2 Abs.1 BetrSichV Arbeitsmittel. Somit gelten für diese Geräte die Anforderungen der BetrSichV und sie unterliegen den entsprechenden (Prüf-)Vorschriften (§ 14 BetrSichV). Der Arbeitgeber hat Art und Umfang der erforderlichen Prüfungen sowie die Fristen ...
Stand: 25.03.2021
Dialog: 28630
Gemäß § 1 Absatz 5 Ziff. 1 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt der Anhang Nummer 6 nicht für die Arbeit an Bedienerplätzen von Maschinen oder an Fahrerplätzen von Fahrzeugen mit Bildschirmgeräten.In der Veröffentlichung des LASI - LV 40 Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung (Stand: Aug. 2020) wird unter Nr. 3 angeführt:"Frage:Wann liegt ein Bedienerplatz von Maschinen mit Bildschirmgeräten ...
Stand: 21.05.2024
Dialog: 1144
Es gibt zwei wesentliche Vorschriften, die die Arbeits- bzw. Arbeitsplatzgestaltung an Arbeitsplätzen und Bildschirmarbeitsplätzen regeln: 1) Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 2) die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Bei der Beurteilung der möglichen Gesundheitsgefahren eines Arbeitsplatzes wird nicht in Bildschirmarbeitsplatz und rechnerunterstützer Arbeitsplatz unterschieden. Nach den Beg ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 1458
Unfall- und Gesundheitsgefahren ergeben können. Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die ASR - in Ihrem Fall - die ASR A3.4 "Beleuchtung". In den Leitlinien zur ArbStättV -LV 40- finden sich unter dem Punkt H3.4 - 2 – Ausreichend Tageslicht nähere Erläuterungen zu der Frage: "Was bedeutet „möglichst ausreichend“ Tageslicht“? "Antwort: Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen ...
Stand: 03.04.2017
Dialog: 19563
Nein, eine solche Vorgabe ist uns nicht bekannt. Auf die Informationen der DGUV-Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze - Leitfaden für die Gestaltung" (spez. Ziffer 7.3.2 "Büroarbeitsstuhl") sowie der VBG-Publikation "Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten" (spez. Ziffern 2.14ff) weisen wir hin. Hinweis: Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 14506
Die Frage nach einer PC-Tastatur für Linkshänder kann sich, da ohnehin eine beidhändige Bedienung vorgesehen ist, nur auf den numerischen Tastenblock auf der rechten Seite der Tastatur beziehen (sofern überhaupt vorhanden). Bei entsprechender Nutzungshäufigkeit empfiehlt es sich, einen von der Tastatur getrennten numerischen Tastenblock zu verwenden, der dann flexibel auf dem Tisch aufgestellt ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 749
Generell sollte der Abstand Bildschirm - Auge zwischen 500 und 800 mm liegen. Es gilt: Je größer der Bildschirm, desto größer der Abstand. Allerdings hängt letzterer auch von der Zeichengröße auf dem Bildschirm ab. Nähere Informationen bietet die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" an.Bei der Beantwortung der Frage nach dem richtigen ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 25
erforderlich sind. Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob es sich um einen Arbeitsplatz im Betrieb, einen Telearbeitsplatz nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) oder Mobiles Arbeiten handelt. Homeoffice ist eine Form der mobilen Arbeit, siehe die Informationen der DGUV.Im Homeoffice gelten u.a. das ArbSchG und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die BetrSichV regelt die Verwendung ...
Stand: 10.02.2025
Dialog: 43516
Es gibt für den in der Frage geschilderten Fall (Einsatz von Beamern in einer Kontrollzentrale) keine speziellen, schriftlich fixierten, Arbeitsschutzregelungen. Es ist aber grundsätzlich so, dass der dauerhafte Einsatz von elektronischen Bildgeräten unter die Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV- fällt, auch wenn es sich nicht um Monitore handelt. Entsprechend § 3 ArbStättV besteht in jedem Fall ...
Stand: 26.01.2017
Dialog: 4358
An wichtigen gesetzlichen Regelungen ist hier neben dem Arbeitsschutzgesetz noch die Arbeitsstättenverordnung zu nennen. Die VBG hat eine Publikation für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen (Gesundheit im Büro - Fragen und Antworten) herausgegeben. Die Normenreihe DIN EN 29241 und DIN EN ISO 9241 beschreibt die ergonomischen Anforderungen für Bürotätigkeiten ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 1957
Leitstände mit Monitorüberwachung fallen unter die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang und sind wie Bildschirmarbeitsplätze einzurichten.Nach § 3 ArbStättV hat der Arbeitgeber bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes zunächst festzustellen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ausgesetzt sind oder ...
Stand: 10.02.2017
Dialog: 6592
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann (Ziffer 3.3 Anhang der ArbStättV). Schulungsräume mit PC-Ausstattung gelten als Bildschirmarbeitsplätze und müssen auch den Anforderungen der Num ...
Stand: 10.07.2023
Dialog: 13948
für die Beschäftigten entstehen.Auf die Eingabe über einen Touchscreen wird somit im Anhang 6 der ArbStättV explizit eingegangen: Der Touchscreen ist ein übliches Arbeitsmittel an Kassenarbeitsplätzen.Insofern kann die Frage, ob ein Touchscreen Bildschirm an Kassenarbeitsplätzen unter die Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung fällt, bejaht werden. Es sollte eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen, um ...
Stand: 01.08.2019
Dialog: 42788
Gesetzliche Vorgaben an Bildschirmarbeitsplätze ergeben sich aus Nummer 6 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Diese fordert allgemein, dass die Text- und Grafikdarstellungen auf dem Bildschirm entsprechend der Arbeitsaufgabe und dem Sehabstand scharf und deutlich sowie ausreichend groß sein müssen. Der Zeichen- und der Zeilenabstand müssen angemessen sein. Die Zeichengröße und de ...
Stand: 06.01.2024
Dialog: 6729