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Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für die Besucherplätze von Internetcafes?
KomNet Dialog 1688
Stand: 24.03.2017
Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Rechts- und Auslegungsfragen (9.)
Frage:
Grundlage für die Frage ist die Planung eines Internetcafés. Ist für die Besucherplätze eines Internetcafés die Arbeitsstättenverordung anzuwenden? Oder findet diese nur Anwendung an den Arbeitsplätzen des Personals?
Antwort:
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten.