Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Gilt die Arbeitsstättenverordnung auch für die Besucherplätze von Internetcafes?

KomNet Dialog 1688

Stand: 24.03.2017

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Bildschirmarbeit > Rechts- und Auslegungsfragen (9.)

Favorit

Frage:

Grundlage für die Frage ist die Planung eines Internetcafés. Ist für die Besucherplätze eines Internetcafés die Arbeitsstättenverordung anzuwenden? Oder findet diese nur Anwendung an den Arbeitsplätzen des Personals?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die Besucherplätze von Internetcafes, allerdings für die Arbeitsplätze der dort Beschäftigten.