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Die Anforderungen an Wasch- und Umkleideräume finden Sie in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Unter der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV ist u.a. nachzulesen, dass Waschräume in der Nähe des Arbeitsplatzes und sichtgeschützt einzurichten sind. Zur Konkretisierung der ArbStättV gibt es die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". In ...
Stand: 24.08.2017
Dialog: 19935
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.In der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV wird unter Ziffer 3.4 des Anhangs grundsätzlich gefordert: "Der Arbeitgeber darf als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben, die möglichst ausreich ...
Stand: 03.01.2020
Dialog: 3741
Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräu ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 18985
Grundlage für die Flucht- und Rettungspläne ist neben den baurechlichen Vorschriften die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Gemäß § 4 Abs. 4 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Benutzung der Arbeitsstätte dies erfordern. Der Plan ist an geeigneten Stellen in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. ...
Stand: 23.10.2024
Dialog: 4953
Anforderungen an die Sicherheitsbeleuchtung in Arbeitsstätten, finden sich in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit Ihrem Anhang.Nach Absatz 7 der Nummer 3.4 des Anhangs der ArbStättV müssen Arbeitsstätten, in denen bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung die Sicherheit der Beschäftigten gefährdet werden kann, eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung haben.Die konkretisierende ASR A2.3 "Flucht ...
Stand: 16.07.2024
Dialog: 14124
Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist . Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholun ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 12360
Für Ausbildungswerkstätten, in denen Auszubildende tätig werden, ist das Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung/ArbStättV, der Betriebssicherheits-/BetrSichV und Gefahrstoffverordnung/GefStoffV und dem zugehörigen Regelwerk anzuwenden (nicht abschließend). Die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten sind Beschäftigte im Sinne von § 2 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz.B ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 13476
Nach der Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber geeignete Umkleideräume zur Verfügung zu stellen, wenn die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit besondere Arbeitskleidung tragen müssen und es ihnen nicht zuzumuten ist, sich in einem anderen Raum umzukleiden. Umkleideräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte N ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5202
Die Berechnung des Platzbedarfs an einem Arbeitsplatz richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob diese teilzeit- oder vollzeitbeschäftigt sind. Eine Reduzierung des Platzbedarfs bei teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern ist somit nur möglich, wenn sie nicht gleichzeitig im Betrieb sind. ...
Stand: 18.03.2016
Dialog: 2606
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) gilt nicht für die von Ihnen beschriebenen Privatwohnungen. Gemäß § 2 Abs.1 ArbStättV sind Arbeitsstätten: "1. Arbeitsräume oder andere Orte in Gebäuden auf dem Gelände eines Betriebes, 2. Orte im Freien auf dem Gelände eines Betriebes, 3. Orte auf Baustellen" Privatwohnungen befinden sich nicht auf dem Gelände eines Betriebes und sind somit definitionsgemä ...
Stand: 30.12.2016
Dialog: 19322
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten ausgehen.Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber als Arbeitsräume nur solche Räume betreiben darf, die möglichst ausreichend Tageslicht erhalten und die eine Sichtverbind ...
Stand: 25.07.2023
Dialog: 19370
Nach § 3a der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten so eingerichtet und betrieben werden, dass Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschäftigten möglichst vermieden und verbleibende Gefährdungen möglichst gering gehalten werden. Beim Einrichten und Betreiben der Arbeitsstätten hat der Arbeitgeber die Maßnahmen nach § 3 Absa ...
Stand: 15.01.2025
Dialog: 15191
Grundsätzlich muss hier zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsbereichen unterschieden werden. Zum einen das Bauordnungsrecht (hier: BauO NRW und IndBauRL) und zum anderen das Arbeitsschutzrecht (hier: Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-, ASR A2.3). In § 3a der ArbStättV läßt sich nachlesen, dass soweit in anderen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Bauordnungsrecht der Länder, Anforderungen gest ...
Stand: 18.07.2017
Dialog: 19501
Ein Sanitätsraum kann nicht gleichzeitig als Büroraum genutzt werden. Grundsätzlich Anforderungen an Erste-Hilfe-Räume finden sich unter der Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Konkretisiert werden diese in der ASR A4.3"Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe". Demnach handelt es sich bei Erste-Hilfe-Räumen und vergleichbaren Einrichtungen, z. B. E ...
Stand: 13.07.2017
Dialog: 12920
Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Ziffer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.Konkretisiert werden die Anforderungen an die Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall in der ASR A1. ...
Stand: 01.08.2023
Dialog: 18728
Maßgebliche Arbeitsschutzvorschrift für das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten ist die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) mit ihrem Anhang. Die ArbStättV verfolgt das Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen.Soll in einer Arbeitsstätte eine Betriebsfeier stattfinden, sind für die dort Beschäftigten vom Arbei ...
Stand: 28.11.2024
Dialog: 12313
Baustellen unterliegen als Arbeitsstätten der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). Unter Beachtung der baustellenspezifischen Gegebenheiten muss ein Arbeitgeber auf der Baustelle die dortigen Arbeitsstätten grundsätzlich so wie bei einem stationären Betrieb einrichten. Die Arbeitsstättenverordnung enthält viele jeweils betriebsspezifische Erleichterungen z. B. für die flexiblere Gestaltung von Pa ...
Stand: 15.09.2017
Dialog: 14489
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert, dass der Arbeitgeber Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahren, insbesondere Sicherheitsbeleuchtungen, Brandmelde- und Feuerlöscheinrichtungen, Signalanlagen, Notaggregate und Notschalter sowie raumlufttechnische Anlagen, in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen hat (§ 4 Abs. 3 ArbStättV).In ...
Stand: 12.03.2025
Dialog: 12624
Anforderungen an Toilettenräume findet man in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und ihrem Anhang.Nach der Nummer 4.1 des Anhangs der ArbStättV hat der Arbeitgeber Toilettenräume zur Verfügung zu stellen. Toilettenräume sind für Männer und Frauen getrennt einzurichten oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen. Toilettenräume sind mit verschließbaren Zugängen, einer ausreichenden Anza ...
Stand: 09.01.2022
Dialog: 4857
Grundsätzliche Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Fußböden finden sich in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 2 sowie nach Punkt 1.5 Abs. 1 und 2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung -ArbStättV-. Unter Punkt 1.5 ist hier folgendes nachzulesen: (1) Die Oberflächen der Fußböden, Wände und Decken müssen so beschaffen sein, dass sie den Erfordernissen des Betreibens entsprechen und leicht zu r ...
Stand: 22.09.2016
Dialog: 19611