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Dürfen Fluchtwegkennzeichen direkt auf einer Tür angebracht werden oder sollten/müssen sich diese über bzw. neben der Tür befinden?

KomNet Dialog 18728

Stand: 01.08.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Beleuchtung und Kennzeichnung von Fluchtwegen

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Frage:

Dürfen Fluchtwegkennzeichen direkt auf einer Tür angebracht werden, oder sollten/müssen sich diese den Wandelementen über bzw. neben der Tür befinden? Ich finde in den ASR A1.3 keinen Punkt, der dieser Art von Kennzeichnung eindeutig widersprechen würde. Wo finde ich hierzu eine belastbare Aussage?

Antwort:

Die Anforderungen an die Sicherheitskennzeichnung ergeben sich aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). In Ziffer 2.3 des Anhangs zur ArbStättV wird gefordert, dass Fluchtwege und Notausgänge in angemessener Form und dauerhaft gekennzeichnet sein müssen.


Konkretisiert werden die Anforderungen an die Kennzeichnung in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten, im vorliegenden Fall in der ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung und der ASR A 2.3 - Fluchtwege und Notausgänge.


In der ASR A2.3 wird in Kapitel 8.1 Allgemeine Anforderungen an die Kennzeichnung und Erkennbarkeit Folgendes ausgeführt:

"(...)

(2) Die Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen sowie der Sammelstelle muss entsprechend der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ erfolgen. (...)

(3) Rettungszeichen zur Kennzeichnung der Fluchtwege, Notausgänge, Notausstiege und Türen im Verlauf von Fluchtwegen nach Absatz 2 dürfen nicht auf Türflügeln angebracht werden, weil bei geöffneten Türflügeln Richtungsangaben nicht mehr erkennbar sein können bzw. in die falsche Richtung weisen."


Ggf. sind Anforderungen des Bauordnungsrechts an die Kennzeichnung zu beachten. Entsprechende Fragen sollten im direkten Kontakt mit der zuständigen Baubehörde geklärt werden.