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Ist in einem Fahrradgroßhandel das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verboten?

KomNet Dialog 12360

Stand: 24.05.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Pausenräume

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Frage:

Ich arbeite in einem Fahrradgrosshandel. Bei uns werden Waren kommissioniert und Fahrräder montiert. Man will uns nun das Essen und Trinken am Arbeitsplatz verbieten, mit der Begründung, das wäre in den Bedingungen von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde verboten. Bei meinen Recherchen konnte ich leider keine solche Regelung finden. Stimmt das wirklich?

Antwort:

Die Arbeitsstättenverordnung fordert, dass bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist . Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind.


Ein generelles Verbot bezüglich Essen und Trinken am Arbeitsplatz existiert allerdings nicht. Im Gegenteil: Insbesondere an heißen Tagen ist auf ausreichend Flüssigkeitsaufnahme zu achten (siehe auch https://www.baua.de).


Allerdings dürfen Beschäftigte in Arbeitsbereichen, in denen die Gefahr einer Kontamination durch Gefahrstoffe oder biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Der Arbeitgeber hat hierfür vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten (§ 8 Abs. 3 Gefahrstoffverordnung (GefstoffV), § 9 Abs. 3 Nummer 7 Biostoffverordnung (BioStoffV)). Die Beschäftigten sind dementsprechend zu unterweisen.