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Muss eine Kantine neuerdings Möglichkeiten zum Kühlen von Speisen anbieten, wenn keine Pausenräume vorhanden sind?

KomNet Dialog 18985

Stand: 24.05.2018

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Pausenräume

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Frage:

Muss eine Kantine neuerdings Möglichkeiten zum Kühlen von Speisen anbieten, wenn keine Pausenräume vorhanden sind? Hintergrund der Frage ist, dass wir im nächsten Jahr ein neues Gebäude mit neuer Kantine beziehen. Pausenräume werden nicht existent sein (wie bisher auch nicht, Büroarbeitsplätze), dafür aber eine Kantine und ein Café. Allerdings ist schon heute in der Kantine der Verzehr von eigenem Essen nicht erwünscht.

Antwort:

Wie Sie richtig schreiben, brauchen nach der Arbeitsstättenverordnung keine Pausenräume vorhanden sein, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pausen gegeben sind.


Anforderungen an Pausenräume werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten - ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" beschrieben. Unter Punkt 4.1, Abs.12 der ASR A4.2 wird auf den Bedarf eingegangen, Lebensmittel zu wärmen oder zu kühlen:

"Ein Bedarf für Einrichtungen für das Wärmen und Kühlen von Lebensmitteln liegt vor, wenn keine Kantine zur Verfügung steht oder bei Beschäftigten, die durch ärztliches Attest nachweisen, dass sie eine bestimmte Diät einhalten müssen."


Zur Nutzung einer Kantine als Pausenraum heißt es unter Punkt 4.1 Absatz 13:

"Eine Kantine oder ein Restaurant kann als Pausenraum genutzt werden, wenn sich die Beschäftigten ohne Verzehrzwang aufhalten dürfen und die Anforderungen von Punkt 4.1 Abs. 5, 7 und 9 bis 12 erfüllt werden."