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Der Arbeitgeber ist allgemein nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Belastungen und gesundheitlichen Risiken seiner Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die nötigen Maßnahmen zu treffen. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu b ...
Stand: 27.02.2023
Dialog: 12129
und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV durch die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Nach der ASR A4.1 "Sanitärräume" sind bei stark schmutzenden Tätigkeiten gemäß Punkt 6.1 (1) in Verbindung ...
Stand: 26.03.2025
Dialog: 14525
gehörigen Montageanleitung stehen Spaltmaße. Diese können bis zu 10 mm im Bereich des Bodens betragen. Auch diese Spaltmaße sind einzuhalten, da wichtige Funktionen der Tür hiervon abhängen.Die in das Türblatt eingebaute Bodendichtung muss auf der ganzen Länge dicht schließen. Zur Kontrolle eignet sich eine Lichtquelle sehr gut. Licht darf also nicht mehr durchscheinen, wenn die Tür geschlossen ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 43920
des Hauptfluchtweges gewährleistet ist. Dieses können z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung Maßnahmen sein, die eine schnelle Brandausbreitung und Verrauchung vermindern.(3) Nebenfluchtwege sind so einzurichten, dass deren sichere Benutzung für die darauf angewiesenen Personen gewährleistet ist."Fazit:Das Bauordnungsrecht der Länder und die ASR A2.3 stehen nicht im Widerspruch zueinander, sondern ergänzen ...
Stand: 07.04.2022
Dialog: 19351
werden. Das Sichtfenster soll eine ungehinderte Sicht von innen nach außen und umgekehrt ermöglichen. Brandschutz- und Rauchabschlusstüren dürfen nicht festgestellt werden, da sich im Brandfall der giftige Rauch mit hoher Geschwindigkeit im Gebäude und den Fluchtwegen verteilt. Müssen solche Türen dennoch offen stehen, so darf dieses nur durch eine bauaufsichtlich zugelassene Feststelleinrichtung erfolgen. Es hat ...
Stand: 22.08.2024
Dialog: 42585
sind in den Anhängen 1 und 2 dargestellt."Nach Punkt 5.1.2 muss die Tiefe und die Breite der Bewegungsfläche für Tätigkeiten im Sitzen und Stehen mindestens 1,00 m betragen.Nach Punkt 5.1.5 dürfen sich Bewegungsflächen nicht überlagern mit Bewegungsflächen anderer Arbeitsplätze und Flächen für Verkehrswege, einschließlich Fluchtwegen und Gängen zu anderen Arbeitsplätzen und Gängen zu gelegentlich genutzten ...
Stand: 08.01.2025
Dialog: 42486
zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen." Konkretisiert werden die Anforderungen der ArbStättV in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), hier die ASR A4.1 "Sanitärräume". Nach dem Punkt 6.1 Absatz 6 sollen in Waschräumen mit mehreren Duschen die Duschen mit Sichtschutz solchen einer halboffenen bzw. offenen Ausführung des Duschbereiches vorgezogen werden. Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 08.08.2017
Dialog: 5538
des Arbeitsplatzes und der Umkleideräume ausreichende und angemessene Waschgelegenheiten mit fließendem Wasser (erforderlichenfalls mit warmem Wasser), Mitteln zum Reinigen und zum Abtrocknen der Hände zur Verfügung stehen."D.h. Duschen sind dann zu stellen, wenn es die Art der Tätigkeit oder gesundheitliche Gründe erfordern. Der Kommentar spricht von stark schmutzenden Tätigkeiten oder z. B. Tätigkeiten ...
Stand: 22.08.2017
Dialog: 12816
als Arbeitsplätze vorgesehen sind oder wenn es sich um Orte handelt, zu denen die Beschäftigten im Rahmen ihrer Arbeitsverrichtung Zugang haben. Dabei ist es unerheblich, ob das Gelände im Eigentum des Arbeitgebers steht, von ihm gepachtet bzw. angemietet ist oder von ihm nur für seine betrieblichen Zwecke genutzt wird. Es spielt auch keine Rolle, ob auf dem Betriebsgelände Gebäude stehen oder ob das Gelände ...
Stand: 12.07.2017
Dialog: 12100
Laut Anwendungsbereich der ASR 3.4 ist diese nur bedingt für Sie anwendbar. Die ASR A 3.4 findet Anwendung auf die natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten in Gebäuden und fliegenden Bauten oder im Freien, soweit dem betriebstechnische Gründe nicht entgegenstehen, z. B. in Räumen mit Fotolaboren und in Gasträumen. Betriebstechnische Besonderheiten können die Nichtanwendung bestimmt ...
Stand: 01.09.2017
Dialog: 30174
1 erscheint auch hier eine Beratung durch ein geeignetes Beratungsbüro sinnvoll, um Detailfestlegungen beispielsweise bezüglich der Steh-Sitz-Problematik u.a. zu treffen. ...
Stand: 13.08.2019
Dialog: 2257
zur Verfügung stehen (Nummer 3.3 des Anhangs zur ArbstättV). Fazit: Der Arbeitgeber hat eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu beurteilen ob ein Umkleideraum erforderlich ist. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt unterstützen lassen. Nach Ihren Schilderungen scheint, unerer Einschätzung nach, ein Umkleideraum nicht erforderlich sein. Hinweis ...
Stand: 25.08.2017
Dialog: 3727
Arbeitsräume auszudehnen.Nach der Nummer 3.3 des Anhangs der ArbStättV muss jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehen, sofern keine Umkleideräume vorhanden sind. Die Möglichkeit dieses abzuschließen, wird jedoch nicht gefordert. ...
Stand: 03.09.2025
Dialog: 6179
Informationen zum Thema Pausenraum: • Für die Pause muss ein separater Raum zur Verfügung stehen. • Der Pausenraum sollte leicht erreichbar sein. • Der Pausenraum ist mit leicht zu reinigenden Tischen und Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne auszustatten. • Weder am Arbeitsplatz noch im Pausenraum darf geraucht werden. • Schwangere Frauen und stillende Mütter müssen sich hinlegen und ausruhen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
oder es ist eine getrennte Nutzung zu ermöglichen (§ 6 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung – ArbStättV). Sofern Umkleideräume nicht vorhanden bzw. nicht erforderlich sind, muss jedem Beschäftigten mindestens eine Kleiderablage zur Verfügung stehen (Ziffer 3.3 des Anhangs zur ArbstättV). Siehe auch die ASR A4.1 "Sanitärräume". Bei Fragen im Einzelfall können Sie sich auch mit der für Sie zuständigen Arbeitsschutzbehörde ...
Stand: 07.12.2015
Dialog: 5146
, nicht einsehbar und verdunkelbar sein.- Es soll eine Waschgelegenheit zur Verfügung stehen.- Liegen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.- Die Erreichbarkeit der Beschäftigten ist unter Wahrung ihrer Privatsphäre zu gewährleisten (z. B. durch Rufeinrichtung).- Zur Sicherstellung der Alarmierung im Brandfall und zum sicheren Verlassen des Bereitschaftsraumes siehe ASR ...
Stand: 05.08.2025
Dialog: 4585
eine Sitzgelegenheit zur Verfügung stehen. (2) Zur Aufbewahrung der Kleidung muss für jeden Beschäftigten eine ausreichend große, belüftete und abschließbare Einrichtung mit Ablagefach vorhanden sein. Werden Schränke bereitgestellt, ist ein Mindestmaß von 0,30 m x 0,50 m x 1,80 m (B x T x H) einzuhalten. Ist für persönliche Kleidung sowie für Arbeits- und Schutzkleidung eine getrennte Aufbewahrung erforderlich ...
Stand: 01.09.2025
Dialog: 15192
zur Verfügung stehen, wenn während der Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang (in der Regel mehr als 25 Prozent der Arbeitszeit) Arbeitsbereitschaft oder Arbeitsunterbrechungen auftreten. Das ist u. a. der Fall, wenn nicht vorhergesehen werden kann, wann eine Arbeitsaufnahme erfolgt. Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 5 der ASR A4.2.Fazit:Die Einrichtung eines Bereitschaftsraumes ...
Stand: 21.06.2023
Dialog: 24019
ein separater Raum zur Verfügung stehen muss, in dem sie ihre Pausen ungestört verbringen können. Es muss sich also um einen Raum handeln, den die Kinder oder die Eltern (erfüllen hier den Kundenbegriff) während der Pausen betriebsbedingt nicht betreten.Ob sich dieses für den in der Frage genannten Küchen- bzw. Essraum realisieren lässt, können wir von hier aus abschließend nicht beurteilen. Wird der Raum ...
Stand: 04.06.2024
Dialog: 8675
stehen (Nummer 3.3 des Anhangs zur ArbStättV). Nach Nummer 4.1 Absatz 3 des Anhangs zur ArbStättV müssen Umkleideräume: "a) leicht zugänglich und von ausreichender Größe und sichtgeschützt eingerichtet werden; entsprechend der Anzahl gleichzeitiger Benutzer muss genügend freie Bodenfläche für ungehindertes Umkleiden vorhanden sein, b) mit Sitzgelegenheiten sowie mit verschließbaren Einrichtungen ...
Stand: 14.09.2017
Dialog: 4944