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Ist ein Sitzball eine Alternative zu einen Bürodrehstuhl?

KomNet Dialog 12129

Stand: 27.02.2023

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Büroarbeitsplätze

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Frage:

In der Literatur wird häufig ein Sitzball als Alternative zu Bürostühlen genannt. Leider hilft das in der Praxis nicht weiter. Es stellt sich die Frage: Ist ein Sitzball nun im Büro erlaubt, insbesondere aus Sicht des Arbeitsschutzes/der Unfallverhütung? Dass ein Sitzball für rückenfreundliche Übungen empfohlen wird, ist bekannt. Entscheidend ist aber, ob diese Übungen im Büro aufgrund möglicher Unfallgefahren ausgeführt werden dürfen. Das würde ich klar verneinen, mir fehlt aber die gesetzliche Grundlage. Können Sie mir hierzu eine eindeutige Antwort geben, da ich vor dem Problem Sitzball zulassen (ja/nein) stehe?

Antwort:

Der Arbeitgeber ist allgemein nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die mit der Arbeit verbundenen Belastungen und gesundheitlichen Risiken seiner Beschäftigten in einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und die nötigen Maßnahmen zu treffen. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen (§ 4 Ziffer 3 ArbSchG). Solche arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse sind vorzugsweise den Regeln und Informationen der Unfallversicherungsträger oder anderer Institutionen zu entnehmen.


So wird z. b. in der Broschüre VBG Fachwissen "Gesundheit im Büro Fragen und Antworten" unter dem Punkt 3.12 zu der Frage "Gibt es Alternativen zum Büroarbeitsstuhl?" Folgendes erläutert:

"Als Alternative zum Büroarbeitsstuhl werden häufig Fit(„Sitz“)-Bälle, Pendelhocker oder Kniestühle und -hocker angefragt. Auch Deskbikes und Walkstations sind immer öfter in der Diskussion. Um die Frage zu beantworten, ob sie als Alternative zum Büroarbeitsstuhl gesehen werden können, ist es erforderlich, sowohl arbeitsmedizinische als auch sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte zu berücksichtigen.


Arbeitsmedizinische Aspekte

Auf Fit(„Sitz“)-Bällen und Pendelhockern befinden sich die Nutzenden im labilen Gleichgewicht. Sie müssen sich daher auf die besondere Art des Sitzens konzentrieren. Bei der labilen Gleichgewichtslage werden immer wieder kleine Ausgleichsbewegungen durch die Wirbelsäulenmuskulatur ausgeführt und unterschiedliche Muskelpartien aktiviert.


Bei längerem Sitzen kehrt sich diese positive Wirkung allerdings ins Negative um. Die oben beschriebenen Ausgleichsbewegungen haben am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz keinen nachweisbaren Trainingseffekt auf die betreffenden Muskelgruppen. Zudem nehmen die Nutzenden aufgrund der fehlenden Abstützmöglichkeit des Rückens bereits nach kurzer Zeit durch zunehmende muskuläre Ermüdung eine Rundrückenhaltung ein. Die physiologische Lendenlordose wird aufgehoben. Damit kommt es zu einer höheren Bandscheibenbelastung. Die angebotenen Rückenlehnen bieten keine wirksame Abstützung. Beim Fit(„Sitz“)-Ball ist durch die fehlende Höhenverstellbarkeit außerdem eine Anpassung an die Körpergröße nicht gegeben. Ein Arbeiten in entspannter, ermüdungsfreier Körperhaltung mit ausreichender Bewegungsfreiheit – wie für gut gestaltete Sitzgelegenheiten am Bildschirm- und Büroarbeitsplatz gefordert – ist nicht möglich. Der Fit(„Sitz“)-Ball und der Pendelhocker sind daher für längerfristiges Sitzen nicht geeignet.

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Fazit: Ein Fit(„Sitz“)-Ball oder ein Pendelhocker sind ebenso wie Deskbikes und Walkstations als Trainings- und Übungsgerät einsetzbar, jedoch als Sitzgelegenheit an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen nicht geeignet. Auch Kniestühle und -hocker sind als alleinige Sitzmöbel an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen nicht geeignet.


Sicherheitstechnische und ergonomische Aspekte

Sitzgelegenheiten an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen müssen bestimmten sicherheitstechnischen und ergonomischen Kriterien genügen. Primäre Anforderungen sind neben unterschiedlichen Einstellmöglichkeiten zur Einnahme individueller ergonomischer Sitzhaltungen die Standsicherheit, Stabilität und definierte Rolleigenschaften. Durch dynamisches Sitzen, das heißt dem häufigen Wechsel der Sitzposition, wird Haltearbeit reduziert. Die Rückenlehne unterstützt dabei die natürliche Form der Wirbelsäule in den verschiedenen Sitzpositionen.


Fit(„Sitz“)-Bälle, Pendelhocker, Kniestühle und -hocker sowie Deskbikes und Walkstations erfüllen diese Anforderungen nicht oder nur bedingt. Beim Benutzen eines Fit(„Sitz“)-Balles besteht die Gefahr, dass sich Nutzende bei kurzfristigem Aufstehen anschließend ins „Leere“ setzen, da sich der Fit(„Sitz“)-Ball infolge seiner Rolleigenschaften nicht mehr an der vermuteten Position befindet. Weiterhin kann der Ball durch seine Rolleigenschaften zur Sturz- und Stolpergefahr werden. In mehreren Fällen sind Fit(„Sitz“)-Bälle während der Benutzung geplatzt. Unterschiedliche Arten von Verletzungen waren die Folge. Auch Pendelhocker verfügen in der Regel über keine ausreichende Standsicherheit. Kniestühle und -hocker erfüllen die sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen nur bedingt und ermöglichen kein dynamisches Sitzen. Dies gilt im Wesentlichen auch für Desbikes und Walkstations. Sowohl Fit(„Sitz“)-Bälle als auch Pendelhocker, Kniestühle und -hocker sowie Deskbikes und Walkstations verfügen nicht über eine ergonomische Rückenlehne. Bei Walkstations ist außerdem die Unfallgefahr erhöht.


Fazit: Fit(„Sitz“)-Ball, Pendelhocker und Kniestuhl oder -hocker sind ebenso wie Deskbikes und Walkstations keine Alternative zum Büroarbeitsstuhl."


Zur Grundausstattung eines Büroarbeitsplatzes gehört ein Bürostuhl, der auf die individuellen Belange der Beschäftigten angepasst werden kann. Darüber hinaus können im Einzelfall auch alternative Sitzgelegenheiten (z. B. Sitzbälle, Kniesessel) als Trainings- oder Übungsgeräte z. B. zur Pausengymnastik verwendet werden. Als alleinige, dauerhafte "Sitzmöbel" sollten diese jedoch nicht zum Einsatz kommen, weil sie auf Dauer zu ungünstigen Körperhaltungen und Fehlbeanspruchungen führen können.

Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber mit Unterstützung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit zu ermitteln und festzulegen, ob bzw. in welchem Umfang Sitzbälle am Büroarbeitsplatz genutzt werden können. Hierbei kann auch die DGUV Information 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze, Leitfaden für die Gestaltung" Nummer 8.3.2 Büroarbeitsstuhl miteinbezogen werden.